Alles nur geklaut: Metalhead Bushido erneut vor Gericht

Bereits im vergangenen Jahr machte Rüpelrapper und selbsternannter Staatsfeind Nr.1 BUSHIDO von sich reden, als er von den Black Metallern DIMMU BORGIR verklagt wurde, da er Melodien der Norweger entwendete und als seine Eigenen auf sein Album packte.

Nun hat der verkappte Metalhead erneut gerichtliche Probleme am Hals: Die Gothic-Formation NOX ARCANA verklagte den Rapper, da er auf seinem berühmten Album „Von der Skyline zum Bordstein zurück“ gleich für drei Titel („Weißt du?“, „Kurt Cobain“ & „Blaues Licht“) Musik der Amerikaner genutzt haben soll, ohne diese zu Fragen oder dafür zu bezahlen.
Dabei hat sich BUSHIDO anscheinend so geschickt angestellt, nicht etwa nur Versatzstücke zu klauen, sondern die Songs inclusive aller Arrangements und Melodien, Bridge und Chorus zu übernehmen.
Es handelt sich dabei um die Stücke „Beyond Midnight“, „No Rest For The Wicked“ (vom Album „Darklore Manor“ von 2003) sowie „Cthulhu Rising“ („Necronomicon“/2004).

Die größten Musikanbieter weltweit, unter anderem Amazon und iTunes, reagierten sofort und nahmen die entsprechenden Titel weltweit aus dem Programm, die deutsche Rechteverwaltungsgesellschaft GEMA hat ihre Tantiemenzahlungen an BUSHIDO bis auf weiteres eingefroren.


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