Youtube verliert im Rechtsstreit gegen die Gema in erster Instanz

Schlechte Nachrichten für deutsche Youtube-Nutzer und Musikfans:

Im Rechtsstreit zwischen der Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte (GEMA) und der Internetplattform Youtube ist es am Freitag zu einer Entscheidung gekommen. Das Landgericht Hamburg hat entschieden, dass Youtube zwar nicht als Täter, sondern als Störer in Haftung genommen werden und somit im Falle eines erneuten Verstoßes zur Zahlung eines Ordnungsgeld verurteilt werden kann.

Unter folgendem Link findet ihr noch eine genauere Schilderung des Sachverhalts.


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Publiziert am von Pascal Stieler

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