MÖTLEY CRÜE-Schlagzeuger Tommy Lee wird vorerst nicht wegen sexueller Nötigung angeklagt. Laut US-Rolling Stone wies eine US-Richterin die Klage einer anonym bleibenden Frau ab. Diese hatte behauptet, Lee hätte sie 2003 während eines Helikopterfluges „begrapscht, geküsst, mit seinen Fingern penetriert und versucht […], zu Oralsex zu zwingen“ (so die Klageschrift). Laut Gericht konnte das Opfer nicht hinreichend beweisen, dass die angebliche Nötigung vertuscht wurde.
Damit ist die Sache aber nicht aus der Welt. Die Klägerin hat nun 20 Tage Zeit, die Klage nachzubessern und neu einzureichen. Insbesondere müsste sie nachweisen, dass „ein Rechtskörper daran gearbeitet hat, Beweise einer angeblichen Nötigung verschwinden zu lassen“.


