Die Freiheit der Kunst, die BpjM und Zensur – eine Klarstellung

„Ich sehe das einfach nicht ein, das ist eine künstlerische Angelegenheit und unter Kunst findet laut Grundgesetz ja eigentlich keine Zensur statt. Aber das sieht in der Realität leider anders aus […]“ So äußerte sich Eisregen-Sänger Michael Roth einst in einem Interview zur Indizierung mehrerer Eisregen-Alben und den damit verbundenen Problemen. Dabei stellen Indizierungen heutzutage, in Zeiten des Internets, für Künstler ein eher marginales Problem dar: Die Bands, die davon regelmäßig betroffen sind, wissen das zumeist schon im Voraus – und wer das Album erwerben möchte, bestellt dann einfach bei einem ausländischen Händler oder muss im Laden explizit danach fragen (und über 18 sein), bevor er es erwirbt. Nach wie vor aber scheinen sowohl bei Musikern als auch bei Fans viele Fragen offen zu sein: „Warum kann ein Album indiziert werden, wenn es doch Kunst ist?” Wenn die Kunst gemäß Art. 5 Abs. 3 Grundgesetz doch frei sein muss, und in Art. 5 Abs. 1 GG doch steht „Eine Zensur findet nicht statt“?

Daraus ergeben sich weitere Fragen: Wann kann überhaupt indiziert werden? Was sind die Kriterien? Welche Bedeutung hat eine Indizierung im Bezug auf das Grundgesetz? Wenn es gar nicht möglich wäre, Filme, CDs und DVDs zu verbieten, bräuchten wir die BpjM ja gar nicht. Was ist Kunst und wo sind die Grenzen der Kunstfreiheit? Schließlich scheint es – entgegen weit verbreiteter Annahme – doch möglich zu sein, künstlerische Betätigung einzuschränken. Das führt schließlich zur wohl zentralen Frage dieses Artikels: Welche Tragweite hat das Wort „Zensur“, das so bedeutungsschwer im Grundgesetz steht, überhaupt? Und noch wichtiger: Steht es überhaupt mit der Kunstfreiheit in Zusammenhang? Ist hierfür doch eher Art. 5 Abs. 2 GG („Diese Rechte finden ihre Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze, den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutze der Jugend und in dem Recht der persönlichen Ehre.“) einschlägig? Oder kann die Kunstfreiheit auch dadurch nicht eingeschränkt werden? All diese Fragen sind für Musik- und vor allem für Metal-Fans von großer Relevanz, sind hiervon doch gerade im Death-Metal-Bereich einige Bands betroffen. Darauf soll diese Kolumne eine Antwort geben – dies wird schließlich im Lichte einiger älterer und aktueller Beispiele erklärt.

Antragsbefugnis & Indizierung – Wer kann Indizierungen in die Wege leiten?

Zunächst ist zu klären, wann ein Medium überhaupt für eine Indizierung in Frage kommt. In Deutschland werden Indizierungen gemäß § 17 Abs. 2 Jugendschutzgesetz (JuSchG) durch die Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien (BpjM) vorgenommen. Die Bundesprüfstelle entscheidet durch das 12er-Gremium, in Fällen offensichtlicher Jugendgefährdung durch das 3er-Gremium.

Indizierungsverfahren durch die BpjM können auf zwei Wegen eingeleitet werden: Gemäß § 21 Abs. 1 JuschG wird die BpjM auf Antrag tätig. Abs. 2 nennt die Behörden, die antragsberechtigt sind (zum Beispiel das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, obere Landesbehörden, Landesjugendämter oder ähnliche), während Abs. 4 weitere Träger (anerkannte Träger der freien Jugendhilfe, also Jugendschutzverbände) nennt, auf deren Anregung die BpjM ein Verfahren von Amts wegen einleiten kann – aber nicht muss. Sie hat im Falle des Abs. 4 also einen Ermessensspielraum.

Wann kann indiziert werden? Kriterien

§ 18 JuSchG erläutert schließlich, welche Medien indiziert und in die Liste aufgenommen werden können beziehungsweise müssen: Allgemein legt § 18 Abs. 1 S. 1 JuSchG fest, dass „Träger- und Telemedien, die geeignet sind, die Entwicklung von Kindern oder Jugendlichen oder ihre Erziehung zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit zu gefährden.“

Dazu zählen gemäß § 18 Abs. 1 S. 2 JuSchG „vor allem unsittliche, verrohend wirkende, zu Gewalttätigkeit, Verbrechen oder Rassenhass anreizende Medien sowie Medien, in denen Gewalthandlungen wie Mord- und Metzelszenen selbstzweckhaft und detailliert dargestellt werden (Nr. 1) oder Selbstjustiz als einzig bewährtes Mittel zur Durchsetzung der vermeintlichen Gerechtigkeit nahe gelegt wird (Nr. 2). Allgemein verständliche Formulierungen also – man muss kein Jurist sein, um auf die Idee zu kommen, dass Alben von Bands wie Cannibal Corpse, um nur ein Beispiel zu nennen, hierfür in Frage kommen können, ebenso wie Musik, die explizite Darstellungen von Gewalt, Pornographie oder rechtsradikaler beziehungsweise menschenfeindlicher Inhalte enthält, im Allgemeinen. Musik mit rechtsradikalen oder gar antisemitischen oder menschenfeindlichen Inhalten macht einen Großteil der indizierten Inhalte aus.

Indizierte Alben werden in bestimmte Listen eingeordnet: In den Listen A und C stehen alle indizierten Alben und „Telemedien”, die keinen strafrechtlich relevanten Inhalt haben. Für sie gilt § 15 JuSchG, das heißt, sie unterliegen gewissen Vertriebs- und Werbebeschränkungen: Sie dürfen vor allem nicht mehr Jugendlichen zugänglich gemacht werden.
In den Listen B und D hingegen stehen solche indizierten Alben und „Telemedien”, die wegen Jugendgefährdung indiziert und möglicherweise strafrechtlich relevant sind. Sie unterliegen einem absoluten Verbreitungsverbot. Wird rechtskräftig festgestellt, dass ein Medium keinem Straftatbestand unterfällt, wird es in Teil C umgetragen.

Kunstfreiheit und ihre Grenzen – die Kunst ist frei, aber einschränkbar

All das ist – wenn nicht allgemein bekannt – dem Gesetz zu entnehmen. Wie aber verhält es sich mit der Kunst? In diesem Fall hilft das Grundgesetz dem Laien nämlich nicht weiter.

Die Definition lautet: „Das kennzeichnende Merkmal einer künstlerischen Äußerung liegt darin, dass es wegen der Mannigfaltigkeit ihres Aussagegehalts möglich ist, der Darstellung im Wege einer fortgesetzten Interpretation immer weiterreichende Bedeutung zu entnehmen. Kunst liegt daher vor, wenn das Werk interpretationsfähig und -bedürftig sowie vielfältigen Interpretationen zugänglich ist. Demgegenüber hebt sich das nichtkünstlerische Werk durch eindeutige Begrenztheit, rasche Durchschaubarkeit und „fraglose“ Aussagen und Formen ab, so dass jedes weitere Nachsinnen oder Forschen überflüssig erscheint.“

Es ist im Prinzip einfach: Musikalische Darbietungen sind grundsätzlich Kunst. Das ist insofern wichtig, als dies bedeutet, dass der Schutzbereich des Artikel 5 Abs. 3 GG Alt. 1 GG (Kunstfreiheit) für Tonträger jeder Art eröffnet ist.

Funktion des Grundgesetzes und Schranken der Kunstfreiheit

Es heißt im Grundgesetz: „Kunst und Wissenschaft, Forschung und Lehre sind frei.“ Eine unmissverständliche Formulierung, scheint es. Aber heißt das, dass die Kunst durch nichts und niemanden eingeschränkt werden darf? Nein, das heißt es nicht. Schließlich gilt in Deutschland auch das Prinzip der allgemeinen Handlungsfreiheit und trotzdem darf niemand dem anderen die Nase brechen und hinterher sagen „Ich verstehe das nicht, in Deutschland gilt doch allgemeine Handlungsfreiheit“. Das leuchtet auch Musikern ein.

Es muss also festgestellt werden, wie sich das Grundrecht auf die freie Ausübung der Kunst einschränken lässt. Zur Erörterung dieser Tatsache soll zunächst kurz die Funktion des Grundgesetzes umrissen werden: Der Begriff Schutzbereich wurde oben bereits erklärt. Ist dieser erstmal eröffnet, sind in jedes Grundrecht – mit Ausnahme der in Art. 1 GG normierten Menschenwürde – Eingriffe möglich. In Deutschland besteht beispielsweise das Grundrecht der allgemeinen Handlungsfreiheit (Art. 2 Abs. 1 GG), doch trotzdem darf nicht jeder tun und lassen, was er möchte und wo und wann er es möchte: Ein Eingriff kann dort durch Gesetz (Bsp.: Rauchverbot in öffentlichen Gebäuden) oder aufgrund eines Gesetzes (Konkretes Beispiel: Die Polizei erteilt einen Platzverweis wegen Trunkenheit) eingeschränkt werden, wo dies angegeben ist. Das einschränkende Gesetz bezeichnet der Jurist als Schranke. Auf dem Level der sogenannten „Schranke-Schranke“ wird geprüft, ob das einschränkende Gesetz seinerseits verfassungsgemäß ist.

Fraglich ist daher, ob die Schranken aus Art. 5 Abs. 2 GG in Frage kommen. Art. 5 Abs. 2 GG normiert als Schranken die „allgemeinen Gesetze, (die) gesetzlichen Bestimmungen zum Schutze der Jugend und (das) Recht der persönlichen Ehre.“ Zumindest die zweite und dritte Alternative erscheinen als Schranke plausibel. Die Bestimmungen aus diesem Absatz gelten jedoch nur für Art. 5 Abs. 1 und nicht für Art. 5 Abs. 3 Alt. 1 GG (Kunstfreiheit).
Andere Schranken sind im Grundgesetz nicht vorgesehen.

Für Grundrechte, für die im Grundgesetz kein solcher Schrankenvorbehalt vorgesehen ist, kommt als Schranke also nur kollidierendes Verfassungsrecht in Frage. Das bedeutet, dass im konkreten Fall zwei Grundrechte (oder auch: Güter von Verfassungsrang) miteinander abgewogen werden müssen. Dies nennt man im Fachjargon Praktische Konkordanz.

In Frage kommt somit eine Einschränkung der Kunstfreiheit durch Belange des Jugendschutzes. Dazu müsste der Jugendschutz ein Gut von Verfassungsrang sein. Das Bundesverfassungsgericht hat hierzu schon in den 70er-Jahren in der Mutzenbacher-Entscheidung ausgeführt: „Die Kunstfreiheit findet ihre Grenzen jedoch in den Belangen des Jugendschutzes, welche gemäß Art. 6 Abs. 2 („Pflege und Erziehung der Kinder sind das natürliche Recht der Eltern und die zuvörderst ihnen obliegende Pflicht. Über ihre Betätigung wacht die staatliche Gemeinschaft“, Anm. d. Red.) und Art. 1 Abs. 1 GG gleichfalls Verfassungsrang genießen.“ Dies bedeutet, dass die Bundesregierung Gesetze erlassen kann, die die Kunstfreiheit einschränken, wenn dieses Gesetz Belangen des Jugendschutzes Rechnung trägt und verhältnismäßig ist. Wie im konkreten Fall abgewogen wird, entscheidet sich außerdem insbesondere danach, in wie hohem Maße das Album schutzwürdig ist und inwieweit ihm ein Kunstgehalt zugesprochen werden kann.

Übrigens ist bei der Beurteilung, ob ein Medium geeignet ist, Jugendliche in ihrer Entwicklung zu beeinträchtigen, nicht darauf abzustellen, wie ein gebildeter, mit dem Thema bewandter Erwachsener den Text wahrnimmt. Vielmehr sei „auf den Empfängerhorizont eines sog. „gefährdungsgeneigten Minderjährigen“ abzustellen. Die gesetzlichen Bestimmungen des Jugendschutzes dienen nicht allein dem Schutz von sich „durchschnittlich“ entwickelnden Kindern und Jugendlichen. Der durch § 18 JuSchG gewährleistete staatliche Jugendschutz ist umfassend und bezweckt gerade auch den Schutz von „labilen, gefährdungsgeneigten“ Minderjährigen”. Dies kann man zusammenfassend so darstellen: Wenn Bands wie Eisregen, Rammstein oder auch Die Ärzte Texte schreiben, die sie hinterher sinngemäß als „nicht so schlimm, weil nur ein Spiegel der Gesellschaft” darstellen; wenn sich Death-Metal-Bands expliziter, grafischer Gewaltdarstellung – zu welchem Zweck auch immer – bedienen, dann müssen dafür dieselben Maßstäbe gelten wie wenn rechtsradikale Bands in ihren Liedern offen zu Gewalt aufrufen oder Antisemitismus und Ausländerfeindlichkeit propagieren. Denn auch in den letzteren Fällen wird ein aufgeklärter Erwachsener, der sich der Problematiken bewusst ist, nicht zu dem Schluss kommen, dass beispielsweise der Holocaust nicht stattgefunden hat, nur weil er einmal eine CD einer NS-Rock-Band gehört hat.
Konkret bedeutet das: Aufgrund des Jugendschutzgesetzes darf die BpjM legitimerweise Eingriffe in die Kunstfreiheit in Form von Indizierungen vornehmen. Ist ein Medium beispielsweise extrem gewaltverherrlichend oder verrohend oder heißt es die Herrschaft des Nationalsozialismus gut oder leugnet deren Verbrechen, tritt der Kunstgehalt zugunsten des Jugendschutzes zurück.

Insofern hat beispielsweise Michael Roth richtig erkannt, dass es sich hierbei um eine Beschneidung der Kunstfreiheit handelt – dass das aber zulässig ist, hat dagegen noch nicht jeder verstanden.

Was ist Zensur?

In diesem Zusammenhang wird sich in Musiker- und Musikerfankreisen gerne noch weiter echauffiert: Die Indizierung und das damit einhergehende Werbe- und Verkaufsverbot seien „Zensur“ und so etwas würde es doch höchstens in Diktaturen geben, aber nicht in Demokratien wie Deutschland. Im Grundgesetz steht tatsächlich „Eine Zensur findet nicht statt.” Der Gesetzgeber meinte hierbei jedoch die sogenannte Vorzensur. Vorzensur heißt, dass ein Werk vor seiner Veröffentlichung bestimmten staatlichen Stellen vorgelegt werden muss, die dann entscheiden, ob es überhaupt oder nur eingeschränkt in den Verkauf/ins Internet/in den Handel gelangt oder gelangen darf. Eine solche gibt es in Deutschland nicht. Das Argument „Aber wenn es nach der Veröffentlichung verboten wird, ist das doch genau dasselbe” trifft nicht zu, denn die Intention ist eine andere: Zensur bedeutet, im Vornherein jegliche missliebige Meinungsäußerung und -bildung sowie jeglichen Dissens zu unterdrücken – die aktuellen Bestrebungen der Bundesregierung, „Hate Speech“ im Internet zu verbieten, sind da schon problematischer, aber das ist ein anderes Thema.

Indizierungen stellen hingegen die absolute Ausnahme dar und werden nur dann vorgenommen, wenn unter Anderem etwa Gewalt nicht mehr als Stilmittel zur künstlerischen Darstellung zu erkennen ist, sondern wie ein Selbstzweck („selbstzweckhafte, detaillierte Gewaltdarstellung) erscheint – wenn Menschen in Songtexten zu Objekten von Gewaltphantasien gemacht werden oder wenn keinerlei Distanzierung der Künstler von den Songtexten zu erkennen ist („verrohende Wirkung“). Dass dazwischen ein gewaltiger und grundlegender Unterschied liegt, kann nur der nicht sehen, der es nicht sehen will.

Fazit

Es würde der deutschen Musik-Szene gut tun, wenn sich Bands, deren Alben regelmäßig indiziert werden oder wurden, nicht immer als Opfer stilisieren und sich in weinerlichem Ton im Lager der Unterdrückten wähnen würden, die so richtig arm dran seien, weil der böse deutsche Staat es sich aus reiner Langeweile anmaße, ihre unerwünschte Musik zu verbannen und sie damit zu schikanieren – und weil Heerscharen fieser Jugendschutzverbände nichts besseres zu tun hätten, als es sich zum Ziel zu machen, ihre Meisterwerke vom Markt zu verbannen. Könnte man das nicht auch als Denkanstoß nehmen, seine Gesellschaftskritik in (meinetwegen noch) intelligentere Texte zu verpacken? Seinen Stil zu hinterfragen?

Nicht zuletzt die Fälle des Erdogan-Gedichts von Jan Böhmermann und des Songs „Marionetten“ von Xavier Naidoos haben gezeigt, dass der Rahmen des Erlaubten in Deutschland sehr weit ist. Wenn Künstler insbesondere aus den Metal-Genres immer wieder wider besseren Wissens die absurde Schlussfolgerung ziehen, jegliche Alben, die sie veröffentlichten, sollten doch bitte frei verfügbar sein, Indizierung sei Zensur, Zensur sei undemokratisch und wer undemokratisch sei, verstoße gegen das Grundgesetz, dann sollten sie sich darüber im Klaren sein, dass bei einer Abschaffung der Indizierung neben all den Grauzonen-Bands, die es bereits jetzt gibt, Musik mit offen rechtsradikalen, gewaltverherrlichenden oder anderweitig menschenfeindlichen Inhalten und Aussagen frei verfügbar sein müsste und würde. Das Bundesverfassungsgericht lässt durch seine Rechtsprechung eine solche Auslegung der Meinungs- und Kunstfreiheit aus guten Gründen nicht zu – und wenn es jemanden gibt, von dem man sagen kann, dass er das Grundgesetz besser versteht als diverse Künstler aus der deutschen Musik-Szene, dann sind die neun Männer und Frauen in den roten Roben.

Zum Nachlesen:

Fallgruppen für Indizierungen
Rechtliche Auswirkungen von Indizierungen

Publiziert am von Pascal Stieler

17 Kommentare zu “Die Freiheit der Kunst, die BpjM und Zensur – eine Klarstellung

  1. Heyho mir hat der Artikel in der Tat sehr gut gefallen, deswegen möchte ich meinem Vorredner in einem ganz konkreten Punkt widersprechen, deine psyologische Kritik finde ich nicht nachvollziehbar, denn ein Gefahrenmilieu als solches kann die Psychologie nicht allein erklären, da es aber hier um die Gefährdung von Risikogruppen geht, gebe ich dem Autor durchaus Recht, es ist nicht nur die Musik oder der Film, das ganze muss im Komtext aller möglichen Abhängigkeiten betrachtet werden, denn je nach dem variiert seine Bedeutung. Durch eine Einzelfall Beurteilung anhand eines objektivierten Prüfsteines (der möglichen Auswirkung auf die Risikogruppe) wird dieser Tatsache Rechnung getragen.

  2. Damit kann ich leben. :D Auf jeden Fall danke für den Text. Für mich als kompletten Jura-Laien erklärt das einige Hintergründe noch mal genauer. Dass mir das Thema einfach ein Dorn im Auge ist, daran wird sich halt wohl so schnell nichts ändern. Ich hoffe, dass das ganze System irgendwann mal noch grundlegend umstrukturiert wird, oder zumindest wesentlich liberaler wird.

  3. Also: Mit dem Fundiert Kritik üben meinte ich Eisregen. Nicht dich. :-D

    1. Ich treffe keine Aussagen im Bezug auf Psychoanalyse, sondern ich schlussfolgere aus meinen eigenen Überlegungen. Das meine ich.

    2. Der Unterschied zwischen Cannibal Corpse und NS-Bands besteht tatsächlich, damit hast du Recht. Und bzgl der „Ziele“ der Bands auch. Mit den momentan bestehenden Mitteln lässt sich das aber nicht anders bewältigen. Und die armen CCler lassen wir mal außen vor, die beschweren sich ja nicht. :D Oder haben sie das echt mal getan?

    „3. Was als „gefährdend“ angesehen wird, ist deswegen nicht einheitlich geregelt, weil es sich nicht einheitlich regeln lässt, sondern eine Einzelfall- und Ermessensentscheidung ist.“
    Trotzdem hat die BpjM gewisse Richtlinien und Leitkriterien bei ihrer Entscheidungsfindung, die dringendst Überarbeitung benötigen.“

    Das bestreite ich gar nicht. Wenn die Indizierungen allesamt so weltfremd und argumentativ blödsinnig wären, dann hätte man trotzdem jeweils gefahrlos einen Prozess führen und gewinnen können.

    Letztendlich ist die BpjM an Regeln und Gesetze gebunden wie jede andere Behörde auch. Die setzen ja nur um, was die Gesetze vorgeben. Klar kann man in der Regel keine Prozesse führen, da Musiker nicht einfach aus der Portokasse spezialisierte Anwälte bezahlen können. Deswegen geht die BpjM oft auch kein Risiko ein, wenn sie im Zweifel lieber was indiziert. Sicher auch ein Thema, was man diskutieren kann.

    Dass die Behörde in dieser Form Mist ist, dass man sie reformieren könnte, dass man einen neuen Ansatz verfolgen könnte/müsste, dass deren Kriterien eventuell veraltet sind, auch in Sachen Jugendschutz, bestreite ich nicht.

    Die Frage ist: Wie müsste die aussehen? Das weiß ich nicht und das ist sicher auch kein Thema, was man an einem Sonntagnachmittag am Reißbrett entwerfen kann. Das ist schwierig, und ich glaube, die Musiker kennen da auch keine Alternativen. Müssen sie auch nicht, ist ja nicht ihr Job. Aber darüber müsste man diskutieren. Machen wir ja jetzt zumindest. :D

    „Deswegen haben Eisregen auch mit Widerspruchsschreiben immer wieder erfolglos versucht, die Indizierung aufzuheben. “ Das zeigt , dass es eben nicht nur die BpjM war, die die Alben indiziert hat, sondern dass es immer wieder auch von Verwaltungs-Gerichten bestätigt wurde, dass das zurecht geschehen ist. Das führt wieder zu meinem Argument, dass die BpjM unabhängig von den Kriterien die sie ansetzen, nur das tun, was in Deutschland möglich (und nach Ansicht vieler – wenn auch nicht dir, und auch nicht mir – nötig) ist, um den Jugendschutz Aufrecht zu erhalten. Die ist nicht „Täterin“, sondern „Erfüllungsgehilfin“.

    Das mit dem „Ziel, eine Indizierung zu erreichen“ ist natürlich blöd formuliert / Unfug. Ich meine „das Spiel mit dem Rande der Indizierung/des Erlaubten“.

    3. Bzgl Eisregen: Und dass die Alben zum Desaster wurden, weil sie einfach nicht gut (genug) waren, ist ausgeschlossen? :-D

    Es ging mir vor allem darum, dass Thema mal nicht ausschließlich BpjM-kritisch zu beleuchten, sondern auch aus einem anderen Blickwinkel. In einer Kolumne wie dieser muss ich auch nicht immer alles auf die verbale Waagschale legen, und wenn sich jemand darüber aufregt, ist es besser als wenn es niemand liest. :-D

    Ich halte die Wertungen, die ich getroffen habe, für vertretbar. Aber ich bin halt auch kein Künstler.

  4. „Also erstens kann ich nicht beurteilen, inwiefern bestimmte Dinge tatsächlich eine „manipulative Wirkung“ haben und manche nicht. Wie gesagt, ich bin kein Psychologe. :)“

    Und dennoch tust du es im Artikel, weshalb ich den Punkt ja überhaupt angesprochen habe. Die von mir bereits oben zitierten Stellen sowie noch 2-3 andere beinhalten konkrete Wertungen, was deiner Ansicht nach angemessen ist und was nicht. Beispielsweise:
    „auch in den letzteren Fällen wird ein aufgeklärter Erwachsener, der sich der Problematiken bewusst ist, nicht zu dem Schluss kommen, dass beispielsweise der Holocaust nicht stattgefunden hat, nur weil er einmal eine CD einer NS-Rock-Band gehört hat.“
    Das ist einfach in dem Fall ein totaler Äpfel-Birnen-Vergleich der so nicht funktioniert. Rechts-Rock-Bands schreiben ihre Texte mit der Absicht Leute auf ihre Seite zu ziehen und ihnen ihr Weltbild aufzudrücken = manipulativ. Cannibal Corpse und Eisregen versuchen nicht mit ihrer Musik psychopathische Massenmörder zu züchten, sondern sie wollen unterhalten. Die Unterhaltung muss nicht jedermanns Geschmack treffen, aber es geht einfach keine Gefahr für irgendjemanden davon aus. Da gibt’s einfach einen massiven Unterschied, der aber – und das war ja mein Argument – von der BpjM einfach komplett ignoriert wird und all diese Dinge auf die gleiche Stufe gestellt werden. Leute, die das behaupten, sind in ihrer Argumentation meist irgendwo vor 30 Jahren steckengeblieben, haben aber leider eben auch 2017 immer noch die Entscheidungsmacht darüber, und das ist eben für mich eine Schande.
    Im übrigen bin ich ja auch kein Psychologe. Um entsprechende Sachen nachzulesen und sich darüber zu informieren muss man das aber auch nicht sein. ;)

    „Hältst du es wirklich für so eine Hemmschwelle, zur Ladentheke zu gehen und zu fragen „Habt ihr das neue Album von Eisregen?“
    Ich nicht.
    Man kann ja Kritik üben, aber dann soll die bitte auch ein bisschen fundiert sein. “

    Also so Leid es mir tut, da sagen schlicht die Verkaufsstatistiken was anderes, insofern kann ich das „bitte fundiert Kritik üben“ direkt wieder zu dir zurück senden. Es stimmt, dass der Status des Verbotenen, Indizierten bei einer gewissen Teilgruppe von Menschen einen Reiz hat und einige auch trotzdem das Album – auf welchem Weg auch immer – erwerben. Insgesamt ist Werbung aber schlicht dazu da, dass die Leute von einem Album erst erfahren, bzw. daran erinnert werden. Pascal, du unterschätzt hier massiv den Effekt von Werbung, wirklich. Noch mal: Wenn Werbung für Verkäufe so irrelevant wäre, dann wäre würden Unternehmen nicht riesige Geldsummen dafür ausgegeben. Ich würde dir in dem Punkt raten, da noch mal zu recherchieren, bevor du solche Absolutaussagen tätigst.
    Und selbst wenn wir uns hier uneinig über die Auswirkung von Werbung sind: Allein die Tatsache, DASS eine Band finanzielle Einbußen erleidet wegen einer absurd schwachsinnigen Indizierung, die einfach nur von vorne bis hinten argumentativ nicht haltbar ist, ist das schon vollkommen inakzeptabel und eigentlich nicht hinnehmbar.

    „Welche Bands kennst du , die sich selber „zensieren“, damit ihr Album nicht auf den Index kommt? “
    – Sorry, aber die Frage allein ist doch schon unsinnig. Wenn das Zensieren schon beim Schreiben der Texte beginnt, werde ich als Endverbraucher doch nicht erfahren können, wer jetzt wo genau was anders gemacht hat. Es ist einfach eine logische Konsequenz. Wenn du willst, dass dein Album verkauft werden darf, dann halte dich mit die BpjM provozierenden Inhalten zurück und schreibe im gegebenen Rahmen des Akzeptierten. Das ist per Definitionem eine Einschränkung. Wie eng man diese setzen sollte, darüber sind wir uns uneinig, aber gut. Der Eingriff erfolgt hier jedenfalls schon präventiv. Aber ein Beispiel fällt mir tatsächlich ein: Eisregen. Nachdem drei ihrer früheren Alben indiziert und für die Band zum oben beschriebenen finanziellen Desaster auf dem deutschen Markt wurden, hat die Band ihre Texte immer gerade soweit in ihrer Darstellung reduziert, dass die Alben noch durchgewunken wurden. Das haben sie auch in Interviews so bestätigt. Das letzte indizierte Album von ihnen war Wundwasser (2004). Ich fände es als Künstler unerträglich, wenn ich meine Texte irgendwelchen unsinnigen Regeln unterwerfen müsste, damit so eine Idiotenbehörde mir meine Alben nicht zensiert. Dass es auch sinnvolle Einschränkungen gibt, bestreite ich ja eben nicht (siehe gezielte Manipulation von Jugendlichen). Wo bei Eisregen die Gefährdung liegt, soll mir mal bitte jemand erklären.

    „3. Was als „gefährdend“ angesehen wird, ist deswegen nicht einheitlich geregelt, weil es sich nicht einheitlich regeln lässt, sondern eine Einzelfall- und Ermessensentscheidung ist.“
    Trotzdem hat die BpjM gewisse Richtlinien und Leitkriterien bei ihrer Entscheidungsfindung, die dringendst Überarbeitung benötigen.

    „Ich finde, man merkt schon immer, dass die Musiker wissen, dass so Bands wie Eisregen/CC etc. jetzt nicht gerade eine große Lobby haben, aber dass, wenn man sich tatsächlich mal zusammen tun würde und etwas Aktionismus starten würde, sich etwas bewegen / man etwas verändern KÖNNTE. Das macht aber keiner. Dafür sind sich alle zu bequem.“

    lol, ein paar kleine Minibands gegen die BpjM? Klar, sehr aussichtsreicher Kampf. xD Ich find’s recht bedenklich, dass du im Artikel ala Victim Blaming den Bands, die ganz klar die Opfer dieses vollkommen hirnrissigen Theaters sind, eine Mitschuld in die Schuhe schiebst im Sinne von „ihr könntet doch aufstehen und euch wehren“ und „es ist doch ein Ziel vieler Bands, dass ihre Alben indiziert werden“ (bemerkst du bei diesen Vorwürfen Parallelen zu einem gewissen anderen Thema?). Deswegen haben Eisregen auch mit Widerspruchsschreiben immer wieder erfolglos versucht, die Indizierung aufzuheben. Klar. Offensichtlich ist es Ziel von Eisregen, dass ihre Alben indiziert bleiben…. What!? Also Pascal, wirklich, bei allem Respekt und Sympathie, aber diese Behauptung ist so dermaßen fern von jeglicher Realität und Logik, dass es mir schon wehtut. Betrachte doch hier bitte mal die Fakten und interpretiere hier nicht irgendwelche Intentionen in die Kunst der Bands hinein, die nicht da ist. Niemand will, dass seine Alben indiziert werden. Auch Provokateure wie Eisregen oder die Ärzte nicht. Der Schaden ist immer größer als der Nutzen.
    Es hagelt schon seit Jahren von etlichen Seiten massive Kritik auf die BpjM und ihren Indizierungswahn, aber erreicht hat damit niemand was. Dafür müsste zu viel umstrukturiert werden.

    Ich weiß, dass du hier aus juristischer Sicht argumentierst, aber dafür enthält mir der Text dann letztlich zu viele Wertungen, bei denen du – und das gestehst du ja zum Teil selber ein – eigentlich nicht über die nötige Kompetenz verfügst.
    Gerade der letzte Abschnitt ist für mich dahingehend nahezu unerträglich zu lesen:

    „Es würde der deutschen Musik-Szene gut tun, wenn sich Bands, deren Alben regelmäßig indiziert werden oder wurden, nicht immer als Opfer stilisieren und sich in weinerlichem Ton im Lager der Unterdrückten wähnen würden, die so richtig arm dran seien, weil der böse deutsche Staat es sich aus reiner Langeweile anmaße, ihre unerwünschte Musik zu verbannen und sie damit zu schikanieren – und weil Heerscharen fieser Jugendschutzverbände nichts besseres zu tun hätten, als es sich zum Ziel zu machen, ihre Meisterwerke vom Markt zu verbannen. “

    Nein, denn exakt das ist die Realität und ich begreife nicht, wie du das nicht erkennen kannst. Die Musiker SIND die Opfer. Die BpjM manipuliert, verunstaltet und entwertet Kunst (sowohl finanziell, als auch in ihrer Wirkung) durch ihre schwachsinnigen Verbote und Indizierungen. Sicher nicht aus Langeweile und vielleicht auch meistens nicht um zu schikanieren, aber aus Unwissen und abstrusen Moral- und Schutzvorstellungen heraus, die faktisch schon längst nicht mehr haltbar sind.

    Ich möchte den Satz mal umformulieren: Es würde der deutschen Musikszene gut tun, wenn die BpjM sich auf tatsächlichen Jugendschutz fokussieren würde, anstatt ihre viel zu große, rechtliche Macht dazu zu missbrauchen, unter dem Vorwand des Bevölkerungs“schutzes“ vollkommen harmlose Werke von Künstlern vom Markt zu nehmen, diesen fortlaufend Steine in den Weg zu legen und mit ihrem Einfluss der Kunst und ihrer Entwicklung zu schaden. So wird ein Schuh draus.

    Wie gesagt, die rechtlichen Hintergründe sind alle sehr interessant und ich denke das war ja auch der Sinn und das Ziel des Artikels. Aber die Wertungen, die du zwischendrin und im Fazit eingestreut hast, sind für mich weder aus emotionaler noch aus rationaler Sicht vertretbar.

    1. „Rechts-Rock-Bands schreiben ihre Texte mit der Absicht Leute auf ihre Seite zu ziehen und ihnen ihr Weltbild aufzudrücken = manipulativ. “

      Unbewiesene Unterstellung deinerseits. Vielleicht will auch Neonazi XY mit seiner Musik erstmal nur seinen Hass auskotzen? Ohne die Absicht, Nicht-Neonazis zu Neonazis zu machen? Sondern nur andere Neonazis anzusprechen? Bemerkenswert auch, dass du das für problematisch erachtest. Ich dachte, wir sind alle total weit?

      „Pascal, du unterschätzt hier massiv den Effekt von Werbung, wirklich. “

      Und du überschätzt ihn. Ich empfehle eine x-beliebige Einführung in die Medienpsychologie, etwa von Winterhoff-Spurk. Es gibt kaum eine unabhängige (also nicht von der Werbeindustrie selbst finanzierte) Studie, die einen Werbeeffekt, der über eine Steigerung des Bekanntheitsgrades hinausgeht, nachweist.

      In einer Nischen-Szene wie Extrem-Metal, wo vieles über Mundpropaganda, Foren, länderübergreifende Social Networks geschieht, dürfte der Indizierungs-Effekt sogar noch größer sein. Boah, da will ich mal reinhören. Das hat Eisregen großgemacht. Wer hat denn Eisregen wahrgenommen? Krebskolonie erschien 1998, wurde 2003 indiziert… Erst dieser Schritt hat sie breit bekannt gemacht. Da beißt die Maus keinen Faden ab.

      „Nachdem drei ihrer früheren Alben indiziert und für die Band zum oben beschriebenen finanziellen Desaster auf dem deutschen Markt wurden“
      Du formulierst immer völlig übertrieben. Musizieren Eisregen nur für kommerziellen Erfolg? Da hätten sie vielleicht eine andere Musik wählen sollen. Übrigens war Last Episode lange vor der Indizierung von KK etc insolvent. Eine fähige Plattenfirma zu wählen hätte vielleicht auch geholfen.

      Und nochmal: Völlig absurd, anzunehmen, Eisregen würden heute noch Musik machen und mindestens einen Teil ihres Lebensunterhaltes mit Musik bestreiten, wäre ihnen 2001-2003 mit der Indizierung nicht das Allerbeste, was ihnen passieren konnte, passiert. Wenn sie ehrlich sind, geben sie zu, dass sie der BPjM jeden Abend beim Beten danken.

      „Der Schaden ist immer größer als der Nutzen.“
      Bei Eisregen??? Nun, da mache ich mir es jetzt mal ganz einfach, und kopiere einfach deine überhebliche, beleg-freie Antwort: Also Simon, wirklich, bei allem Respekt und Sympathie, aber diese Behauptung ist so dermaßen fern von jeglicher Realität und Logik, dass es mir schon wehtut. Betrachte doch hier bitte mal die Fakten und interpretiere hier nicht irgendwelche Intentionen in die Kunst der Bands hinein, die nicht da ist.

      Und natürlich schreiben deine Helden aus Thüringen fleißig Beschwerden. Man muss im Gerede bleiben.

      Der Schaden mag größer sein als der Nutzen, wenn man schon hohe Verkaufszahlen hat. Für die Ärzte ist das ein Schaden, für Rammstein auch. Für ein unbekanntes Nischenprodukt wie Eisregen ist es nicht zwangsläufig ein Schaden. Nochmal: Die Band hatte schon ziemlich unbemerkt mehrere Alben veröffentlicht. Erst die Indizierung hat sie bekannt gemacht. Weitaus bekannter, als sie mit ihrer Musik allein jemals geworden wäre.

      Eisregen ist musikalisch überhaupt nicht meine Baustelle, aber dass ich da schonmal reingehört hab, von der Indizierung weiß, die Diskussion mitbekommen habe etc, das spricht doch Bände.

      Fun Fact: Bei Google kann man sich anschauen, wie stark Eisregen gesucht wurden. Leider nur seit 2004, aber es ist schon auffällig, dass sie nie so gefragt/gesucht waren wie damals, also zum Höhepunkt aller Indizierungsdiskussionen.
      https://trends.google.de/trends/explore?date=all&q=eisregen

      „Gerade der letzte Abschnitt ist für mich dahingehend nahezu unerträglich zu lesen“
      Falls dich das kümmert: ich finde deinen Diskussionsstil auch „nahezu unerträglich“. Du unterstellst Pascal fehlendes Wissen, aber bist selbst nicht sonderlich informiert (Werbung). Du stellst Behauptungen auf, ohne sie zu belegen („Indizierung schadet immer.“) Du bist schon komplett emotional und voreingenommen an das Thema herangegangen. Komplett widerlich war übrigens die Passage, wo du versucht hast, mit „Victim Blaming“ Indizierungen mit Vergewaltigungen gleichzusetzen. Es ehrt Pascal, darauf nicht eingegangen zu sein.

      Last but not least: Gelernt habe ich: Der Neonazi musiziert, um Leute zu Nazis zu machen. Der Eisregen-Sänger dagegen möchte sein Innerstes offenbaren. Gleichzeitig ist es natürlich problematisch für ihn, wenn er damit nicht richtig fett Asche kassiert. Deshalb „zensiert“ er sich schon vorab… Das alles ist so voller gedanklicher Widersprüche – und du masst dir an, zu wissen, was andere beabsichtigen. Was du Pascal übrigens nicht erlaubst („interpretiere hier nicht irgendwelche Intentionen in die Kunst der Bands hinein, die nicht da ist“).

      Und natürlich wertet der Autor. Was denn bitte sonst?

  5. Ich antworte auf deine Argumente jetzt mal Punkt für Punkt.

    1. Ich bin Jurist, kein Psychologe. Deswegen sind mir psychologische Standpunkte auch relativ egal. Dazu kann ich nichts Qualifiziertes beitragen und das ist für die Debatte auch völlig irrelevant bzw. darum geht es in dem Artikel nicht.

    Dass man keine Werbung machen darf, stimmt, Dadurch gehen sicher ein paar Käufer bzw. etwas Reichweite verloren.
    Das Gegenargument ist: Bands wie Eisregen haben zwar keinen Weltstarstatus, aber genau das Spiel mit der Provokation / mit dem Verbotenen / mit der Tatsache, dass das nächste Album wieder indiziert wird, ist doch das, worauf die Band abzielt. und worauf sie immer schon abgezielt haben. Die Berichterstattung darüber sorgt bei der Band doch für genau den Werbeeffekt, den sie haben wollen. Deswegen finde ich es absurd, sich dann hinzustellen und zu sagen „Meine Kunstfreiheit wird mir genommen.“ Jeder Mensch, der von der Band hört, kann eh im Internet reinhören und sich dann die Platte kaufen. Mindestens genauso absurd finde ich es, zu behaupten, der „Mehraufwand“ würde Käufer abhalten. Hältst du es wirklich für so eine Hemmschwelle, zur Ladentheke zu gehen und zu fragen „Habt ihr das neue Album von Eisregen?“
    Ich nicht.

    Man kann ja Kritik üben, aber dann soll die bitte auch ein bisschen fundiert sein. Bei Roth und allen anderen, die dagegen wettern, heißt es immer nur: „Die zensieren mein Album, das ist Zensur, das ist gegen das Grundgesetz, das ist gemein, weg damit.“

    2. Zu deinem kompletten Abschnitt über Filme werde ich auch nichts weiter sagen, das ist erstens nicht das Thema des Artikels und zweitens kenne ich mich diesbezüglich auch nicht gut aus. Aber auf Musik bezogen: Welche Bands kennst du , die sich selber „zensieren“, damit ihr Album nicht auf den Index kommt?

    3. Was als „gefährdend“ angesehen wird, ist deswegen nicht einheitlich geregelt, weil es sich nicht einheitlich regeln lässt, sondern eine Einzelfall- und Ermessensentscheidung ist. Anders lässt es sich nicht machen, ansonsten müsste man alle 10 Jahre den Gesetzestext ändern. Das wäre Unsinn. Die Kriterien werden durch Anwendung und auch Rechtsprechung konkretisiert. So kann man die Auslegung auch immer wieder anpassen.

    Nein, in der BPjM sitzen keine Psychologen, sondern Vertreter von Verbänden. Die sind sicher nicht sonderlich qualifiziert im Bereich der Psychologie. Andererseits bin ich recht sicher, dass es einen Konsens (in der Bevölkerung / in der darüber gibt, dass irgendeine Art von Kontrollgremium existieren muss. Und solange es in dieser Hinsicht keine konstruktiven Vorschläge/Entwicklungen gibt, wird man sich damit abfinden müssen.

    Ich finde, man merkt schon immer, dass die Musiker wissen, dass so Bands wie Eisregen/CC etc. jetzt nicht gerade eine große Lobby haben, aber dass, wenn man sich tatsächlich mal zusammen tun würde und etwas Aktionismus starten würde, sich etwas bewegen / man etwas verändern KÖNNTE. Das macht aber keiner. Dafür sind sich alle zu bequem. Dann lieber zurücklehnen und gegen die BPjM pöbeln. Ich kann das aus menschlicher Sicht sehr gut nachvollziehen und auch, dass die Leute dann vielleicht nicht so strukturiert argumentieren. Aber so wird sich nichts verändern.

    Sehr vielen Menschen, die jetzt nicht unbedingt Musiker/Musikfans sind, ist das Thema schlicht und ergreifend egal, und wenn nicht, dann sehen sie es anders als du. WIR können darüber gut und gerne diskutieren. Aber versuch das mal so einer Mutter/einem Vater/Eltern mit zwei Kindern zu erklären, die nicht Städterin, Akademikerin und Süddeutsche-Leserin sind. Und davon gibt es mehr als von denen, die so argumentieren wie du, da bin ich sicher (ohne dass ich deine Argumentation für blöd halte).

    4. Ich verstehe nicht, wie man einen Widerspruch darin sehen kann, dass Alben, die vor 30 Jahren indiziert waren, heute vom Index genommen werden und man deswegen den Sinn der Indizierung in Frage stellt. Dass etwas im Jahre 1980 als indizierungswürdig angesehen wird und 2010 nicht mehr, halte ich für einen normalen Vorgang und nicht für einen Grund, die Indizierung anzuzweifeln, ohne dass ich da jetzt Beispiele nennen könnte. Aber machst du ja auch nicht. :-D

    5. Bzgl. der „fehlenden klaren Differenzierung“, die du ansprichst: Also erstens kann ich nicht beurteilen, inwiefern bestimmte Dinge tatsächlich eine „manipulative Wirkung“ haben und manche nicht. Wie gesagt, ich bin kein Psychologe. :)
    Deswegen unterscheide ich nicht zwischen dem einen und dem anderen. Und, noch wichtiger: Es gibt auch gesetzlich keine Unterscheidung. Es gibt die Kriterien, und es gibt die Alben, und die Alben subsumiert man unter die Kriterien. Man passt nicht die Kriterien an die Alben an. Da macht es keinen Unterschied, ob es ein Nazi- oder Ärzte- oder Eisregen-Album ist. Ich kann es nachvollziehen, wenn du das nicht akzeptabel findest, aber eine grundlegende Regel „Nazi-Musik ist schlimmer als auf den ersten Blick gewaltverherrlichende“ lässt sich nicht aufstellen und ist auch so nicht umsetzbar. Zumindest nicht, wenn man nicht rechtsstaatliche Kriterien außer Acht lässt.

    Du möchtest, dass es umsetzbar ist, weil du meiner Ansicht nach in dem Abschnitt nicht rational, sondern emotional argumentierst . Ich komme da auch nochmal auf den oben angesprochenen Punkt zurück, es ist doch ein Ziel vieler Bands, dass ihre Alben indiziert werden. Gerade Rammstein/Die Ärzte/Eisregen haben ihre Musik daran doch jahrelang quasi ausgerichtet.

    Und was soll das heißen „wirtschaftlich in den Ruin getrieben“? In der Regel verdienen Bands mit den CD-Verkäufen ohnehin nicht viel Geld bzw können damit ihren Unterhalt nicht alleine bestreiten. Und wenn sie es können, dann macht ihnen eine Indizierung auch nicht alles zunichte.

    Dass du das alles als eine „Schande“ bezeichnest, kann ich aus deiner künstlerischen Sicht nachvollziehen, aus rationaler Sicht halte ich das für absurd bzw. überzogen. Da gibt es andere Dinge, die ich viel eher als Schande bezeichnen würde.

    Dass das in der Filmbranche nochmal alles wesentlich schlimmer ist und auch schlimmere wirtschaftliche Auswirkungen hat, mag übrigens sein, aber das werde ich wie oben gesagt explizit nicht kommentieren, weil ich es nicht kann.

    Hab ich einen Punkt vergessen?

    1. Lustig ist, es wird immer nur das Artwork oder die Texte indiziert, aber nie die Musik selbst. Texte sind, ebenso wie das Artwork doch Kunst. Nimm nur mal Cannibal Corpse.

      1. Nein, das ist falsch. Man kann nicht die Musik indizieren, den Text aber nicht. Das Artwork hingegen kann man natürlich von den Songs trennen, also eigenständig indizieren.

        Die Musik wird wegen ihrer Texte indiziert, und dann sind die Lieder als Ganzes indiziert.
        Du kannst auch nicht bei einem Bild nur den Teil mit Bäumen erlauben, den Teil mit der Leiche aber indizieren. Nur so als Beispiel. :)

          1. Danke für den Link. Grundsätzlich nicht verkehrt, ich finde aber sowohl die Fragen als auch die Antworten des Typs wirklich hirnrissig. Ich gebe mal ein paar Beispiele:

            „In welchem Ausmaß mit der religiösen und weltanschaulichen Kritik an der Rockmusik auch zensorische Forderungen verbunden sind, wurde mir allerdings erst bewusst, als ich mir die Dokumentation „Tanz mit dem Teufel – Das Gute und das Böse der Popmusik“ ansah, die 1993 in kurzem Abstand sowohl im Schweizer Fernsehen und als auch im ORF gezeigt wurde. Darin wird vor allem der Prozess gegen JUDAS PRIEST in Reno, Nevada ausführlich geschildert. Die Tatsache, dass Rockmusiker wegen ihrer Kunst vor den Kadi gezerrt werden, hat mich sehr beeindruckt und führte zur Idee, etwas darüber zu schreiben.“

            Weder der Interviewer noch der Befragte scheinen sich darüber im Klaren zu sein, dass es nicht der Staat war, der die Band „vor den Kadi gezerrt“ hat. Das war eine Schadensersatzklage der Eltern der Selbstmörder gegen die Band vor einem Zivilgericht. Kann man blöd finden, hat leider mit Zensur nicht das Geringste zu tun.

            „Aber das Ironische an Musikzensur ist ja, dass sich die Zensur auch nur immer auf Artworks und andere Formen der äußerlichen Präsentation bezieht, nie auf die Musik als akustisches Erlebnis.“
            Auch das ist Blödsinn. Wie ich schon woanders erwähnt habe, kann man kein Lied von seinem Text trennen. Das bildet immer eins. Und wenn das Artwork indiziert wird, kann man das Album trotzdem veröffentlichen.

            Dazu kommen dann in meinen Augen völlig wirre Aussagen wie „Heute schlägt Musikzensur überall dort zu, wo „konsensuelle Sensibilitäten“ verletzt werden, völlig unabhängig vom Genre.“ Belege dafür liefert er keine, warum wohl? Was sollen „konsensuelle Sensibilitäten“ auch sein? Ich wage stark zu bezweifeln, dass es so etwas gibt.

            „Und je schmaler die Anhängerschaft einer Stilart ist, desto „uninteressanter“ ist sie auch für die Moralwächter. Die beschäftigen sich lieber mit Massenphänomenen, das bringt auch ihnen selbst mehr Aufmerksamkeit.“
            Da ist wieder diese ebenfalls unfassbar dämliche Behauptung, dass es der BpjM ja nur um Aufmerksamkeit gehe. Wie kommt man auf so einen Schwachsinn? Die Leute, die in der BpjM sitzen, Vertreter von Jugendschutz- und Kirchenverbänden etc., ist Aufmerksamkeit doch völlig egal.

            Spätestens bei dem Abschnitt

            „Frage: Wie wichtig ist es für eine Gesellschaft, den Lebensabschnitt der Adoleszenz zu kontrollieren?

            Antwort: Für Zensurbefürworter geht es um nichts weniger als die Zukunft des eigenen Landes. Man möchte die nächste Generation nicht „vor die Hunde gehen lassen““

            bin ich zu dem Schluss gekommen, dass sowohl Interviewer als auch der Interviewte den Verstand verloren oder high gewesen sein müssten. „Die Gesellschaft kontrolliert die Adoleszenz“? „Es geht um die Zukunft des Landes?“
            Was ist in den Köpfen von den Menschen los, die solche Fragen stellen und solche Antworten geben?

          2. Man muss eben nicht mit allen Aussagen übereinstimmen, mache ich auch nicht. Aber zu wissen, wie das Gremium überhaupt funzt, ist schon von Belang.
            „Da ist wieder diese ebenfalls unfassbar dämliche Behauptung, dass es der BpjM ja nur um Aufmerksamkeit gehe. Wie kommt man auf so einen Schwachsinn? Die Leute, die in der BpjM sitzen, Vertreter von Jugendschutz- und Kirchenverbänden etc., ist Aufmerksamkeit doch völlig egal.“

            Ich denke nicht, dass es der BpjM um Aufmerksamkeit geht, wäre auch Blödsinn das so per se zu behaupten. Was mich allerdings an der BpjM wirklich stört, ist die Tatsache, dass eben jenes Gremium, bestehend aus 7 -!!!- Personen, bestimmt, was moralisch richtig oder falsch ist. Wenn man sich für extreme -damit meine ich keine politische Musik- interessiert, hat man, was das angeht, logischerweise eine andere Messlatte als jemand, der Vivaldi oder sonst was hört. Und da fehlen mir halt die Verhältnismäßigkeiten. Ebenso was Games ect. betrifft. Da besteht dann durchaus Nachholbedarf. Und ich denke, wer Ü18 -und geistig fit ist-, selbst differenzieren kann, was sich die Person geben kann/will oder eben nicht. Diese Vollgreise in der BpjM nehmen dir allerdings genau diese Entscheidung ab.
            Irgendwer hat hier geschrieben, dass man eh weiß, was man bringen kann oder eben nicht. Ging da glaub ich um Eisregen? Egal. Da ich als Künstler* aber dann schon weiß, wo die Schmerzgrenze in etwa liegt, kann ich bestimmte Cover/ Games/ Filme nicht auf den Markt schmeißen. Insofern zensiere ich mich halt von Anfang an. Das kann´s ja auch nicht sein.

            *ich bin kein Künstler, aber wäre ich einer, müsste ich mich den banalen Anforderungen der BpjM beugen, wenn ich mehr Leute erreichen möchte.

            Bester Gruß.

          3. Nochmal zu deinem Beitrag vom 6. Januar, Hiatus :

            Die BpjM entscheidet nie durch 7 Personen, sondern immer entweder durch 12 oder durch 3 Personen.

            Wer Ü18 und geistig fit ist (übrigens auch wer nicht geistig fit ist), darf auch weiterhin die Entscheidung selber treffen, denn er kann das Album weiterhin im Laden kaufen, es sei denn, es kommt auf Liste B. Selbst dann kann er das Album immer noch im Internet kaufen.

            Ich möchte auch an dem Punkt nochmal widersprechen, wo du sagst, die BpjM würde entscheiden, „was moralisch richtig ist“. Was die BpjM tut, hat mit Moral überhaupt nichts zu tun. Dieses Gremium wendet Gesetze an, wie jede andere Verwaltungsbehörde auch. Wenn eine Kreisverwaltung Venues verbietet, in denen Paintball-Matches gespielt werden oder wenn Cage Fights / UFC verboten werden, sind das genauso Wertentscheidungen / wertende Entscheidungen, in die Fragen von Moral einfließen. Und das sind nur zwei Beispiele.

            Damit hat niemand ein Problem, denn es ist normal, dass solche Entscheidungen getroffen werden. Klar, dort geht es nicht um Kunst, doch das Prinzip ist dasselbe: Gesetz – Anwendung von Gesetz – Entscheidung.

  6. Also ich habe mich ja selber auch schon viel mit dem ganzen The,a befasst, allerdings nicht von juristischer Seite aus, insofern waren hier die Hintergründe zu lesen sehr informativ und interessant. Gleichzeitig habe ich beim Durchlesen des Textes aber so viele Punkte entdeckt, wo du meiner Ansicht nach zu voreiligen, zu unreflektierten, vielleicht zu sehr aus juristischer und zu wenig aus psychologischer Sicht heraus betrachteten Schlüssen kommst. Ich werd’s sicher nicht schaffen auf alle einzugehen, vor allem nicht so schön strukturiert wie du hier, weil dafür bräuchte ich wohl viel Zeit, aber ich versuche trotzdem ein paar zu nennen und hoffe, du findest Zeit darauf einzugehen.

    Zunächst mal zu deinem Satz „Dabei stellen Indizierungen heutzutage, in Zeiten des Internets, für Künstler ein eher marginales Problem dar: Die Bands, die davon regelmäßig betroffen sind, wissen das zumeist schon im Voraus – und wer das Album erwerben möchte, bestellt dann einfach bei einem ausländischen Händler oder muss im Laden explizit danach fragen (und über 18 sein), bevor er es erwirbt.“.

    Du stellst das hier so dar, als sei das alles vernachässigbar. Gerade aus wirtschaftlicher und damit gerade für Bands aus dem Metalbereich fast schon überlebenswichtiger Sicht aus, ist das aber sehr wohl ein Problem. Weil a) der Werbeeffekt ausbleibt bzw. geringer ist, da die Sachen im Laden ja nicht ausgestellt werden dürfen (und Werbung ist essenziell, sonst würde nicht von jedem Unternehmen so viel in Werbung investiert werden) und b) jeder Extraaufwand (an der Ladentheke fragen, der betrieben werden muss, wird eine nicht zu vernachlässigende Zahl an potentiellen Käufer abhalten, das Album tatsächlich zu erwerben. Hier als von einem „marginalen Problem“ zu sprechen halte ich für einen fatalen Trugschluss. Für Bands ohne Weltstarstatus wie Eisregen kann das massive finanzielle Einbußen nach sich ziehen, weshalb ich Roth da bestens nachvollziehen kann, wenn er sich darüber aufregt.

    Hauptsächlich möchte ich aber etwas zum Thema BpjM und den Kriterien sagen, nach denen sie ihre Entscheidung treffen. Der Teil wurde bei dir in einem Absatz oben angsprochen, den ich ebenfalls für sehr problematisch und simplifizierend halte. Ich muss sagen, aus Sicht von Musik habe ich mich damit bisher weniger befasst, aber in Bezug auf Filme beschäftige ich mich seit Jahren mit dem Thema, insofern werde ich eher aus der Perspektive argumentieren, die sich aber auch auf Musik übertragen lassen kann.
    Es fällt immer wieder auf, wie enorm willkürlich Entscheidungen der BpjM ausfallen, wann etwas „gefährdend“, „unsittlich“ oder dergleichen ist. Gerade im Film-, aber auch im Videospielbereich, sieht man sich immer wieder mit obskuren Entscheidungen konfrontiert, wo dann plötzlich relativ unproblematische Sachen indiziert werden oder Kürzungen/Schnitte oder sogar das Entfernen von Elementen erfordert, um eine Freigabe zu erhalten. Ich möchte da gar nicht mit Beispielen anfangen, aber wer sich mit der Schnittkultur in Deutschland beschäftigen möchte, dem sei „Schnittberichte.de“ ans Herz gelegt. Ein Großteil dessen, was wir im Fernsehen anschauen können, ist gekürzt und erleidet damit zwangsläufig Qualitätsverluste, über die ein großer Teil der Zuschauer nie etwas erfahren wird, weil das öffentlich kaum thematisiert wird. Indizierungen bedeuten darüber hinaus meist den wirtschaftlichen Tod eines Kunstwerks, weshalb sich die meisten Künstler dann den Bedingungen einer Freigabe beugen und ihre Werke bis zur Unkenntlichkeit verstümmeln, damit sie überhaupt eine Chance auf eine halbwegs lohnende Verbreitung haben. Die Zensur, so argumentierst du ja, findet ja direkt so gesehen nicht statt, aber aus wirtschaftlicher Sicht, zwingt die BpjM Künstler zur Selbstzensur, damit sie ihre Interessen wahren können. Und das hat einen direkten Einfluss auf die Qualität, die Kunst hier in Deutschland hat.
    In den USA ist das ja teils noch abstruser. Filme, die keine Freigabe unter NC-17 bekommen, werden von Kinotreibern erst gar nicht gezeigt, weil dem Film das komplette nicht-erwachsene Publikum fehlt und damit wirtschaftlicher Verlust garantiert ist. Weil aber die Regisseure/Produzenten wollen, dass die Filme in möglichst vielen Kinos gezeigt werden, müssen sie die Filme kürzen, um ein R-Rating zu bekommen. Klar, keiner zwingt dich, das zu tun, aber du killst dein Projekt halt safe, wenn du es nicht machst. Insofern würde ich die Zensurmacht, die von solchen Prüfstellen ausgeht, mal nicht so kleinreden, nur weil sie keine direkteren Befugnisse haben.

    Dass darüber hinaus das, was als „gefährdend“ angesehen wird, schlicht und ergreifend nicht einheitlich geregelt und betrachtet werden kann, kommt als Problem zusätzlich hinzu. ich habe es oben bereits kurz angesprochen. In den USA ist Nudity und Swearing DER große Gefährder für die Prüfstellen, in Deutschland sieht man das relativ unproblematisch. Dagegen wird hier bei Gewaltdarstellungen, und da kommen wir wieder zur Musik zurück, sofort hart durchgegriffen, was in den USA eher locker geregelt ist. Und wer hat jetzt Recht?

    Damit komme ich nämlich gleich zum nächsten und vielleicht wichtigsten Aspekt: Was ist denn nun eigentlich tatsächlich gefährdend? Sind es Gewaltdarstellungen? Sind es Schimpfwörter? Oder Nacktheit? Und sind sie das immer, oder kommt es auf den Kontext an? Da argumentiert der eine dann „man merkt doch sofort, dass hier nur stumpfe Gewalt glorifiziert wird. Das ist menschenverachtend“. Der nächste sagt „du verstehst die Kunst dahinter nicht. Die Gewalt dient hier ja nur als Symbol/Metapher für…“ und schon sind wir beim Problem: wer entscheidet denn, was Kunst ist und was einfach nur selbstzweckhafte Gefährdung? Klar, die BpjM, aber sind die dafür wirklich qualifiziert?

    Immer wieder fällt diese Behörde durch Entscheidungen auf, die Seitens des aktuellen psychologischen Wissensstandes bis zu 20-30 Jahre hinterherhinken. Da wird bei Killerspielen immer noch behauptet, dass das Amokläufe nach sich ziehen kann, obwohl die Faktenlage da inzwischen etwas ganz andere spricht. Ebenso trifft es dann Bands wie Eisregen und Cannibal Corpse, denen ebenfalls vorgeworfen wird, ihre Texte würden armen, leicht manipulierbaren Jugendlichen zur Gefahr werden. Tatsächlich spricht aber schon seit etlichen Jahren der Erkenntnisstand dafür, dass das absolut nicht haltbar ist. Es gibt Darstellungen, die beeinflussend und traumatisierend wirken können, allerdings gehen solche Argumentationen wie „gesehene, reißerisch umgesetzte Gewalt führt dazu, dass Jugendliche potentiell diese unreflektiert umsetzen“ ganz stark in den Bereich der Küchenpsychologie. Nur sitzen (meines Wissens nach, korrigiere mich da bitte, falls ich da falsch liege) in der BpjM keine Psychologen. Die Entscheidungen, die dort gefällt werden, sind in einem Großteil der Fälle nicht fundiert, was diesen Aspekt angeht.

    Was mich zum nächsten und letzten Punkt führt: Ergibt Zensur und das Vorenthalten solcher Werke überhaupt Sinn und hat es überhaupt einen merklichen Einfluss? Auch das ist inzwischen stark umstritten. Vor 30 Jahren wurde der negative Einfluss noch als viel höher eingeschätzt als heutzutage. Das hat zur Folge, dass wir es seit Jahren mit einer massiven Welle an Indexstreichungen zu tun haben. Weil entsprechende Neuprüfungen ergeben haben, dass die entsprechenden Medien wohl doch nicht so gefährdend sind, wie man angenommen hatte bzw. die Gesellschaft heutzutage „weiter“ ist. Da mag man argumentieren „ist das nicht positiv, dass hier auch die Möglichkeit des Wandels einbezogen wird?“. Sicherlich. Nur stellt sich dann umgekehrt auch die Frage, wie sinnvoll die Indizierung in erster Linie überhaupt war.

    Von ein paar seltenen Fällen abgesehen, und da kommen wir zum angesprochenen Nazi-, Hetz- und Propagandabereich, in denen derartige Medien tatsächlich eine nachweisbare, manipulative Wirkung haben, wird der Einfluss auf Jugendliche massiv überschätzt. Insofern finde ich eben deinen Abschnitt oben problematisch, wo du all diese Dinge zusammen mit Gewaltdarstellungen und dergleich unter einen Hut zu bringen versuchst. Hier fehlt die klare, notwendige Differenzierung, denn: „Wenn Bands wie Eisregen, Rammstein oder auch Die Ärzte Texte schreiben, die sie hinterher sinngemäß als „nicht so schlimm, weil nur ein Spiegel der Gesellschaft” darstellen; wenn sich Death-Metal-Bands expliziter, grafischer Gewaltdarstellung – zu welchem Zweck auch immer – bedienen, dann müssen dafür dieselben Maßstäbe gelten wie wenn rechtsradikale Bands in ihren Liedern offen zu Gewalt aufrufen oder Antisemitismus und Ausländerfeindlichkeit propagieren.“ -> nein, müssen sie aktuell zwar, sollten sie aber nicht müssen. Diesen Satz halte ich für vollkommen falsch. Kunst, die solche Mittel für Zwecke der harmlosen Unterhaltung, für satirische oder aufklärerische Zwecke verwendet, dürfte in einer gerechten Welt niemals mit Machwerken gleichgesetzt werden, deren einziger Zweck es ist, Hass zu verbreiten und zu Gewalt aufzurufen. Und das tun die meisten von der BpjM diesbezüglich zu problematischen Werken erklärte Medien nicht. Und das kapiert die BpjM leider bis heute nicht.
    Die meisten Jugendlichen kommen mit viel mehr Inhalten gut klar, als man ihnen zutraut. Dass dafür umgekehrt jedes Jahr eine schier unbegreifliche Anzahl an eigentlich harmlosen Kunstwerken beschnitten, verändert, im Verkauf behindert und wirtschaftlich in den Ruin getrieben wird, ist damit meiner Meinung nach absolut nicht zu rechtfertigen und eine absolute Schande für ein gesellschaftlich eigentlich so fortschrittliches Land wie Deutschland.

    Ich halte eine Überprüfung von Medien grundsätzlich aber für sinnvoll, denn gerade in Bezug auf absichtlich manipulierende, Hass verbreitende Werke muss da tatsächlich ein Schutz erfolgen. Die Kriterien, nach denen das gemacht wird, sind dafür allerdings ungeeignet. Die sind noch lange nicht im Jahre 2017 angekommen, wahrscheinlich noch nicht mal im Jahre 2000. Und das ist bestürzend und für mich als leidenschaftlicher Musikhörer und Filmgucker absolut inakzeptabel. Deinem Fazit kann ich daher nicht, bzw. nur in Teilen zustimmen. Die Musiker sind tatsächlich Opfer. Opfer einer vollkommen auf Willkür und hoffnungslos veralteten, falschen Kriterien aufgebauten Prüfstelle, die Künstler dazu zwingt, ihre Kunst zu verschandeln, weil sie sie sonst in den Ruin treiben. Das mag im Film- und insbesondere im Videospielbereich aktuell ein viel größeres Problem sein als im Musikbereich, wo das Ganze ja immerhin schon recht liberal gehandhabt wird, dennoch ist das eine unfassbare Ungerechtigkeit den Künstlern gegenüber und es schadet meiner Meinung nach der allgemeinen Kunst auch massivst, weil Werke oft schon von Anfang an anders produziert werden, damit am Ende auch ja gewährleistet ist, dass sie freigegeben werden. Die Beeinflussung findet also schon vor der Erschaffung eines Kunstwerkes statt. In dieser Hinsicht muss Kunst tatsächlich frei bleiben. Der Nutzen bei tatsächlichem Jugendschutz fällt im Vergleich verschwindend gering aus, auch wenn das öffentlich anders dargestellt wird.

    1. „Gerade aus wirtschaftlicher und damit gerade für Bands aus dem Metalbereich fast schon überlebenswichtiger Sicht aus, ist das aber sehr wohl ein Problem.“

      Es gibt doch kaum was Schöneres, als mit einem kleinen Skandal in die Öffentlichkeit zu treten. Siehe Eisregen. Komplett unfähige Dilettanten, die wohl ohne Skandale selbst in ihrer Nische kaum bekannt wären. Aber durch die Indizierung sind sie relativ berühmt geworden. Bezeichnend auch, dass im Artikel auf einem Xavier Naidoo-Song verwiesen wird. Warum kann der Autor davon ausgehen, dass die LeserInnen wissen, worum es da geht? Na klar, die Indizierung hat solche Wellen geschlagen, dass man zumindest als regelmäßiger Zeitungsleser weiß, was da der Hintergrund ist.

      “ Indizierungen bedeuten darüber hinaus meist den wirtschaftlichen Tod eines Kunstwerks“
      Nenn doch bitte mal 5 Werke, die ohne Indizierung wirtschaftlich erfolgreicher gewesen wären. Ist es nicht eher so, dass Filme wie „Last House on the Left“ oder „Ich spuck auf dein Grab“ erst durch die Indizierung/Beschlagnahmung einen gewissen Status erlangten? Sogar zu Remakes kam es.
      (Ganz abgesehen davon, dass ich dein kommerzielles Interesse an Kunst, insbesondere im Metal-Bereich, schon fragwürdig finde.)

      „Filme, die keine Freigabe unter NC-17 bekommen, werden von Kinotreibern erst gar nicht gezeigt,“
      Das stimmt schlicht nicht. Mag sein, dass das für einzelne Kinos/Ketten gilt, aber nicht allgemein. Ist ja auch kein Zufall, dass der amerikanische Streaming-Mainstream immer auch Platz für ziemlich extreme Gewalt hat, siehe die Serien Punisher, Walking Dead oder die Tanz der Teufel-Serie.

      “ In den USA ist Nudity und Swearing DER große Gefährder für die Prüfstellen, in Deutschland sieht man das relativ unproblematisch. (…). Und wer hat jetzt Recht?“
      Keiner. Es sind eben unterschiedliche Kulturkreise, unterschiedliche Historien. Das entzieht sich einer Recht-Unrecht-Entscheidung. Du selbst schreibst ja, dass du Indizierung bei rechtsextremen /rassistischen Inhalten richtig findest, aber bei Gewaltdarstellungen im Film andere Maßstäbe gelten sollen.

      Wir als Gesellschaft müssen zusammenkommen, um zu entscheiden, was wir wem zumuten wollen – und zwar insbesondere jungen Menschen.

      „Argumentationen wie „gesehene, reißerisch umgesetzte Gewalt führt dazu, dass Jugendliche potentiell diese unreflektiert umsetzen“ ganz stark in den Bereich der Küchenpsychologie.“

      Magst du bitte noch eine Quelle für dieses Zitat liefern? Ich kann mir nicht vorstellen, dass das irgendwer seitens der BPjM in den letzten 10 Jahren wirklich gesagt hat.

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