EU bremst Bands aus – viele Shops stellen internationalen Versand ein

Derzeit stellen viele Bands und Independent-Labels den internationalen Versand über ihre Webshops ein. Grund dafür ist die mit dem heutigen Tag in Kraft getretene EU-Verpackungsverordnung „Packaging and Packaging Waste Regulation“ (PPWR).

Dabei handelt es sich um die Verordnung EU 2025/40, die unmittelbar in den Mitgliedstaaten gilt und die bisherige EU-Verpackungsrichtlinie ersetzt. Sie gilt grundsätzlich unabhängig davon, ob ein Unternehmen groß oder klein ist. Gemäß dieser müssen Verpackungen künftig stärker nach Nachhaltigkeits- und Recyclingkriterien ausgewählt werden; gleichzeitig werden Registrierung, Datenmeldungen und Finanzierung der Entsorgung – insbesondere beim Verkauf ins EU-Ausland – aufwendiger.

Die PPWR ist kombiniert mit dem „Extended Producer Responsibility“ (EPR), auf Deutsch „erweiterte Herstellerverantwortung“. Das EPR ist keine einzelne zusätzliche EU-Verordnung, sondern ein Prinzip des Abfallrechts: Wer Verpackungen oder verpackte Waren erstmals auf einem Markt bereitstellt, muss sich auch um deren Entsorgung und Verwertung kümmern – organisatorisch und finanziell.

Viele konkrete Produktanforderungen werden zwar erst schrittweise wirksam und nicht sämtlich am heutigen Stichtag. Die IHK weist beispielsweise darauf hin, dass Vorgaben zur Recyclingfähigkeit, zu Rezyklatanteilen und zu weiteren Verpackungsanforderungen nach und nach bis 2030 in Kraft treten. Dennoch machen die Änderungen speziell den gelegentlichen Versand einzelner Pakete ins EU-Ausland kompliziert – also genau den Alltag von Bands, Underground-Webshops und Independent-Labels. Denn auch wenn es nur um wenige Einzelsendungen geht, bei denen die Verpackungsmengen gering sind, kann der Shop in den jeweiligen Ländern als verantwortlicher Inverkehrbringer gelten. Dann müssen nationale EPR-Vorgaben geprüft und möglicherweise Registrierungen oder Bevollmächtigte organisiert werden.

Die PPWR sieht für Unternehmen, die direkt an Endkunden in einem anderen Mitgliedstaat verkaufen, grundsätzlich einen Bevollmächtigten für EPR-Pflichten vor. Dieser muss im jeweiligen Mitgliedstaat ansässig sein. Für Kleinstunternehmen wie Bands würden dadurch fixe Kosten entstehen, die in keinem angemessenen Verhältnis zu wenigen Auslandssendungen stehen. Viele Bands, Labels und Webshops stellen darum den Versand ins Ausland vorerst komplett ein.


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Moritz Grütz

Publiziert am von

4 Kommentare zu “EU bremst Bands aus – viele Shops stellen internationalen Versand ein

  1. Danke für diesen sehr informativen Beitrag. Ich hatte mich schon gewundert, warum einige kleine Labels den Versand ins Ausland eingestellt haben.

  2. Füllmaterial glaube ich kritischer Punkt, wenn man da irgendwo n Haufen Styropor reinkippt kann das schon sein dass das (theoretisch) problematisch ist… an anderen Stellen steht recht klar dass bisschen Tape + Etikett drauf nix machen (u.a. EU Kommission). Aber wahrscheinlich gehen da gerade alle auf Nummer sicher bis das irgendwie geklärt ist.

  3. Laut EU-Kommission sollten Versandhändler eigentlich nicht als Verpackungshersteller gelten, auch wenn sie die Verpackung aufbauen, zukleben und etikettieren:

    https://logistik-heute.de/news/ppwr-onlinehaendler-sind-keine-verpackungshersteller-277400.html

    https://www.it-recht-kanzlei.de/ppwr-neue-faq-klarstellungen-fuer-haendler.html

    Kann das sein dass diese ganze Panik hauptsächlich dadurch entstanden ist dass die Google-KI das standfest behauptet wenn man danach sucht? Oder gibt es da tatsächlich eine unklare Gesetzeslage?

    1. Ganz so klar erscheint es nicht zu sein: „Fügen Sie verschiedene Verpackungsmaterialien – wie Karton, Klebeband, Füllmaterial – zu einer Verpackung für Ihre Online-Verkäufe zusammen?
      In diesem Fall sind Sie Erzeuger dieser Verpackung, da erst durch Sie die vollständige Verpackung entsteht. Zugleich sind Sie Hersteller im Sinne der PPWR und müssen auch das Recycling ihrer Verpackungen finanzieren.“ (https://www.verpackungsregister.org/themen/versand-und-onlinehandel) – zumindest das dürfte die Angst vieler Onlinehändler geschürt haben. Wie relevant das im Alltag wirklich ist, bzw. wer das bei Einzelsendungen kontrollieren oder gar ahnden soll, steht auf einem anderen Blatt.

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