Hammerheart Records verkaufen illegale Kopien alter Borknagar- und Dark-Funeral-Veröffentlichungen – die Bands reagieren wütend

Innerhalb von zwei Tagen haben sowohl BORKNAGAR als auch DARK FUNERAL ihre Fans auf ihren Social-Media-Accounts vor HAMMERHEART RECORDS gewarnt. Das Label verkaufe illegale Neuauflagen alter Werke der beiden Bands. Im Falle von BORKNAGAR handelt es sich um eine Deluxe-Vinyl-Neuauflage des selbstbetitelten Albums von 1996, bei DARK FUNERAL um deren selbstbetitelte Mini-CD von 1994.

BORKNAGAR gaben an, dass diese Veröffentlichung nicht nur illegal sei, sondern es sich auch qualitativ um eine Fake-Version handle, da diese nicht auf dem Original-Master und dem Original-Artwork basiere, sondern „eine Kopie einer Kopie“ sei. Zudem sei dies nicht das erste Mal, dass das Label sich unerlaubterweise am Schaffenswerk der Band bereichert.

Einen noch bittereren Beigeschmack hat die Aktion für Lord Ahriman von DARK FUNERAL aufgrund einer problematischen Vorgeschichte zwischen dem Label, Ahriman und dem verstorbenen DARK-FUNERAL- und Necrophobic-Gründer David Parland, wie Ahriman in einem Facebook-Post erzählt:

„Dieser Drecksack [Anm. d. Red.: gemeint ist Guido Heijnens, Gründer von Hammerheart Records] bewirbt diese billige Neuauflage sogar, indem er die Geschichte verfälscht, mich und die Band verleumdet, während er versucht, ein paar Sympathiepunkte zu sammeln, indem er vorgibt, ein guter Freund von David gewesen zu sein. Ich könnte Blut kotzen! Genau wie ich hasste David diesen Kerl und sein armseliges Label und wollte nichts mit ihnen zu tun haben. Und ich bin sicher, David würde Feuer aus seinem Grab spucken, wenn er wüsste, was jetzt gerade passiert.

[…]

Das war eigentlich eines der vielen Dinge, bei denen ich David kurz vor seinem Tod geholfen habe, sie in Ordnung zu bringen, das heißt ich habe ihm dabei geholfen, alle Rechte von Hammerheart an all den anderen Veröffentlichungen, die er über seine Hellspawn Records (Infernal, A Tribute To Bathory etc…) gemacht hatte, zurückzubekommen, ein Label, das wir beide gegründet haben und von dem ich ein Teil war, bis wir 1996 getrennte Wege gegangen sind.

Eine Woche vor Davids Tod war alles gut und alle Beteiligten waren sich einig. David würde alle Rechte an jeder einzelnen Hellspawn-Veröffentlichung zurückbekommen, die er bei Hammerheart hatte, während wir beide beschlossen, die Rechte an der Mini-CD an Century Media/Sony zu verkaufen. Dieser Deal war sogar besiegelt und abgeschlossen. Aber gleich danach, und ich meine buchstäblich nur ein paar Tage nach seinem Tod, hatte dieser Drecksack den Eindruck, dass er sich nicht an die Vereinbarung halten musste. Er sagte: „David ist tot und kann einen Scheißdreck tun, also werde ich alles behalten“. Und seitdem hat er Davids und meine Arbeit immer wieder billig veröffentlicht und sich mit den Gewinnen seine eigenen Taschen gefüllt. Das muss sofort ein Ende haben!

Wie auch immer, nur ein paar Tage nach Davids Tod, und während ich noch im Schockzustand war und versuchte, Davids Familie zu unterstützen, bekam ich diese Email von Guido von Hammerheart. Ich lasse sie einfach mal für sich selbst sprechen:

„David war ein schrecklicher Mensch… und ich respektiere ihn für seine Kunst, aber er hat mir nichts mehr bedeutet und wird es auch nie wieder“.“

Nach den Anschuldigungen hat das Label den Verkauf der BORKNAGAR-Veröffentlichung wieder eingestellt und sich in einem Facebook-Post bei der Band und den Fans entschuldigt. Der Verkauf habe auf einem Rechte-Deal mit einer anderen Firma basiert, der wohl – entgegen dem Wissen von HAMMERHEART RECORDS – nicht legal gewesen sei. Eine Reaktion auf die Vorwürfe durch DARK FUNERAL steht noch aus.

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Publiziert am von Simon Bodesheim

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