Rammstein und Die Ärzte vs. Heino

Die Bild berichtete in einer ihrer letzten Ausgaben, dass verschiedene deutsche Rock- und Popstars stinksauer auf Schlagerstar Heino sind, da dieser auf seiner neuen CD „Mit freundlichen Grüßen“ ihre Songs covert. DIE ÄRZTE haben angeblich mit einer Schadenersatzklage gedroht, so Heino sein Video zu ihrem Lied „Junge“ veröffentlicht. Das Management von RAMMSTEIN postete wiederum nach der Berichterstattung folgende Richtigstellung:

„RAMMSTEIN haben mit Befremden die heutige Berichterstattung der Bild-Zeitung zur Kenntnis genommen, die Band befände sich in einer Auseinandersetzung mit Heino zu seiner Coverversion des Rammstein-Titels ´Sonne´. Das ist nicht der Fall. RAMMSTEIN hat sich hierzu nicht geäußert. Die im Text genannten Zitate, die der Band in den Mund gelegt werden, spiegeln ausdrücklich nicht das Meinungsbild von RAMMSTEIN wieder.“

Zu den juristischen Hintergründen äußert sich der Fachanwalt Christian Solmecke wie folgt:

„Heino singt jetzt Lieder von den Ärzten und Rammstein – darf er das?

Die Empörung der deutschen Rockstars ist groß – Schlagerkönig Heino hat ein Album mit den Hits der deutschen Rockmusik aufgenommen. Dabei sind u.a. Lieder von Peter Fox, den Sportfreunden Stiller, den Ärzten, Rammstein und Westernhagen. Natürlich alle im klassischen Heino-Stil. Eine echte Provokation, finden die imitierten Künstler. Sie haben Heino nie ihre Einwilligung zur Aufnahme der Songs gegeben.

Doch wie sieht es eigentlich rechtlich aus? Darf Heino einfach die Songs anderer Künstler singen? Coverversionen erlaubt?

(…) Aus rechtlicher Sicht handelt es sich hier um Coverversionen. Diese darf Heino nur dann aufnehmen und veröffentlichen, wenn ihm die hierzu erforderlichen Nutzungsrechte eingeräumt wurden. Genau hier liegt der Knackpunkt. Die allermeisten deutschen Künstler sind nämlich Mitglieder der GEMA. Das bedeutet, dass nicht mehr sie selbst, sondern die GEMA die Einräumung der Nutzungsrechte verwaltet. Die GEMA ist aber grundsätzlich verpflichtet, jedem, der einen urheberrechtlich geschützten Song nutzen will, diese Rechte einzuräumen. Natürlich gilt das auch für Heino. Die Künstler haben dabei grundsätzlich kein Mitspracherecht.

(…) Heino muss dabei jedoch jede Zeile des Songs genau so singen wie im Original. Bearbeitungen oder leichte Abwandlungen des Liedes würden eine Urheberrechtsverletzung darstellen, für die Heino verklagt werden könnte. Das Bearbeitungsrecht kann die GEMA ihm nämlich nicht einräumen, weil sie darüber gar nicht verfügt. Man könnte hier aber darüber nachdenken, ob schon der Wechsel in ein anderes Musikgenre, also von Rock oder Punk in Schlager eine Bearbeitung darstellt. Ich halte das durchaus für möglich. Heino begibt sich mit dieser Aktion also auf ziemlich dünnes Eis.

(…) Heinos „Musikvideo“ zu seiner Interpretation des Songs ´Junge´ von den Ärzten besteht lediglich aus einer Aneinanderreihung von einzelnen Heino-Fotos. (…) Heino wurde nicht das Filmherstellungsrecht eingeräumt. Auch über dieses kann die GEMA nämlich nicht verfügen. Mit der Aneinanderreihung von Fotos versucht Heino, dieses Problem zu umgehen.

Fazit: Heinos Aktion ist aus rechtlicher Sicht durchaus riskant. Ob es wirklich so clever war, sich mit den Größen des deutschen Musikbusiness anzulegen, kann man derzeit noch nicht absehen. Ich rechne aber damit, dass Heinos Coversongs noch ein juristisches Nachspiel haben werden.“

Heino zeigte sich kämpferisch: „Ich lasse mir von niemandem das Singen verbieten. Jahrelang hat man mit meiner Person Schabernack getrieben – jetzt zeige ich den jungen Leuten mal, was man aus ihren Liedern machen kann.“


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