Terrorgruppe: Ärger wegen Affenselfie-Cover

Die Deutschpunker TERRORGRUPPE haben juristische Schwierigkeiten, weil sie für ihr Album „Tiergarten“ das von einem Affen geschossene Selfie, das schon anderweitig zu vielen Urheberrechts-Diskussionen geführt hatte, als Artwork verwendet hatten. Im Band-Newsletter stellt die Truppe das Problem ausführlich dar:

Affen-Selfie – the neverending Story – Teil XVI: Fotokamerabesitzer versus Punkband

Die Band TERRORGRUPPE hatte im Jahr 2016 das berühmte Affenselfie des indonesischen Schopfmakaken Naruto als Plattencover ihres Albums „Tiergarten“ benutzt und dafür im Jahr 2015 das Bild von Wiki-Commons lizensiert.
Plötzlich und unerwartet und trotz mehrer verlorener Prozesse beansprucht nun im Februar 2018 aber wieder der Fotokamerabesitzer David Slater über eine (in einem Steuerparadies eingetragene) Firma und eine bizarre Argumentation das Foto doch wieder für sich und versucht die Band und ihre Partner durch Mahnungen und Anwaltsbriefe einzuschüchtern.
Die TERRORGRUPPE sieht dies als schweren Angriff auf ihren gesamten kreativen Output von 2014 bis 2017 im Zusammenhang mit dem Album „Tiergarten“ (nicht nur auf das Cover, sondern auch auf Bühnenbild, Filme, Plakat-Kunst, Dokus, Webauftritt… 
usw) und wird versuchen sich mit allen legalen Mitteln dagegen zu verteidigen. 
Übrigens: Die Band hatte nicht nur im Jahr 2015 das Bild völlig legal von Wiki-Commons erworben, sondern im Jahr darauf auch Spendenaktionen, Publicity und Crowdfunding für eine Initiative zum Schutz der seltenen Makaken angeschoben.

Hier die ausführliche Presseerklärung der Band:

FOTOKAMERABESITZER BEDROHT MUSIKER

Der Natur-Fotograf David J. Slater, bekannt durch zahlreiche verlorene Urheberrechtsstreitigkeiten gegen Wikicommons u.a. wegen des bekannte Affen-Selfies „Naruto“, versucht in diesem Moment über eine von ihm gegründete „Limited“-Firma gegen die Punkband TERRORGRUPPE und ihre Partner mit Abmahnungen vorzugehen. 

Die Band TERRORGRUPPE hatte schon 2015 das Makaken-Selfie als „Open Common Lizenz“ von Wikicommons völlig legal lizensiert und benutzte das von dem sulawesischen Affen „Naruto“ im Tangkoko-Reservat selbst erstellte Foto als Coverartwork des 2016 erschienen Albums „Tiergarten“

Soweit uns bekannt ist, war die TERRORGRUPPE auch die einzige Lizenznehmerin des Wikicommons Selfies, die (anstelle von Foto-Lizenzzahlungen) Spenden für den Schutz der Affen sammelte. Im Sommer 2016 sprachen sie in einem Video  mit dem Primatologen Dr. Dirk Meyer über den Affen „Naruto“ als Fotografen und Urheber und spendeten anschliessend eine für Coverartworks übliche Summe über die Organisation „Chances for Nature e.V.“ an das Tangkoko Conservation Education Programm, welches sich nachhaltig für den Schutz und die Erhaltung der bedrohten Makaken in dem sulawesischen Naturreservat einsetzt, vor allem im Hinblick auf künftige Generationen. Darüberhinaus initiierte die Band zwei erfolgreiche Crowdfunding-Kampagnen für weitere nachhaltige Umwelt-Arbeit im Nordwesten der indonesischen Insel.

Nun wird mit einem im Offshore- und Geldwäsche-Paradies Guernsey „eingetragenen“ Urhebertitel von David J. Slater an den Affenselfies versucht gegen die Band vorzugehen. Grundlage und Ermächtigung dieses Dokuments sind rätselhaft. Und anstatt mit diesem Papier den globalen Lizenzgeber Wikicommons/Wikimedia anzugreifen, beginnt die von Slater gegründete „Limited“ nun bei vermeintlich kleinen, schwächeren und juristisch weniger gut aufgestellten Lizenznehmern des Fotos mit einer Strategie von Emails, Abmahnungen und Einschüchterung.

Wäre dieser juristische Angriff erfolgreich, würde er gegebenfalls nicht nur ein Verbot der Platte „Tiergarten“ bedeuten, sondern auch ein Verbot aller Berichte darüber, Features, Reviews, Listungen, Shopangebote, Konzertbesprechungen, Filme, Plakate, Kataloge, Archive, Postings und sogar Chroniken, sofern immernoch im Internet abrufbar (also faktisch „alle“).
Und ebenso für alle Printmedien, die noch im Handel bestellbar sind. (!!)
Die Band betrachtet diesen Angriff daher nicht nur als einen Angriff auf die Platte „Tiergarten“ und auf alles was die TERRORGRUPPE zwischen Herbst 2014 und Januar 2017 an kreativem Output erschaffen hat, sondern auch als einen Angriff auf viele Strukturen der Independent- und Alternative-Musikszene in Mittel-Europa.

Die Band wird sich gegen die behaupteten Urheberrechte weiterhin verteidigen.

Die beiden Bandgründer MC Motherfucker und Johnny Bottrop in einer kurzen Stellungnahme:

„Nein Mr. David Slater,  das Gesicht, die Hände, der Körper und die Geschicklichkeit des Makaken Naruto gehören einzig und alleine ihm selber und niemanden anders. (!!!) Und wer immer versucht aus diesem Umstand irgendwelche Eigentums- / Besitz-Ansprüche für sein persönliches Ego (bzw. Bankkonto) abzuleiten, der sollte sich hinter die Ohren schreiben: Eine grosszügige Spende in Richtung Tangkoko National ParkTangkoko Conservation Education oder Macaca Nigra Project zum Schutz der vom Aussterben bedrohten Makaken ist die einzig legitime Art und Weise von finanzieller Transaktion!“

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6 Kommentare zu “Terrorgruppe: Ärger wegen Affenselfie-Cover

  1. Achso, und noch was zu Selbstauslöser-Fotos: Bei solchen ist natürlich der Fotograf Urheber. Darüber hinaus schützt das amerikanische Urheberrecht die Fotografen eines Bildes weniger als im deutschen Recht. In Amerika kann man, abgesehen davon, ein Urheberrecht anmelden, das kann helfen, in Deutschland entsteht das „von selbst“.

    Das amerikanische Recht ist also mitnichten vorteilhafter für den Fotografen als das deutsche.

  2. 1. Tiere können kein Eigentum an Sachen erwerben und auch kein Urheberrecht an Fotos. Zumindest nach deutschem Recht ist das so, und es ist auch nirgends auf der Welt anders geregelt Auch Kameras und Drohnen können nicht „Eigentümer“ von Bildern sein. Da der Rechtsstreit um die Frage ohne abschließende Antwort beigelegt wurde, ist das auch weiterhin so.

    Hingegen hat grundsätzlich jedes Lichtbild genügend Schöpfungshöhe, um Gegenstand eines Urheberrechts zu sein, §§ 72 Abs. 1,2, § 2 Abs. 1 Nr. 5 UrhG. Das ist nicht „lächerlich“. Mit „Dummheit“ des Affen hat das nichts zu tun, ein Affe kann schlicht im deutschen Recht nicht Träger von Urheberrechten sein.

    2. Ob das etwas mit „Vertrauen“ zu tun hat, ist völlig egal. Natürlich ist auch das Zitat „zahlreiche verlorene Urheberrechtsstreitigkeiten gegen Wikicommons“ Blödsinn oder zumindest völlig überzogen: Der Fotograf hatte gegen Wikicommons eine Löschanfrage gestellt, die abgelehnt wurde. Daraufhin hat auch das US Copyright Office gesagt, dass er kein Urheberrecht an dem Bild inne habe.

    Später hat Peta IHN vor einem US-Gericht verklagt und verloren. In zweiter Instanz haben sich die Parteien verglichen:
    https://www.heise.de/newsticker/meldung/Affen-Selfie-Rechtsstreit-zwischen-Peta-und-Fotografen-beigelegt-3829006.html
    Er hat sich verpflichtet, 25 Prozent seiner Einnahmen, die sicher eh mickrig sind, zu spenden.

    Die Aussage
    „Nein Mr. David Slater, das Gesicht, die Hände, der Körper und die Geschicklichkeit des Makaken Naruto gehören einzig und alleine ihm selber und niemanden anders.“

    ist nach alldem ebenso falsch.

  3. Der Punkt an dem man sich da halt mMn lächerlich macht, ist wenn man behauptet ein Affe könnte kein Urheber sein da zu dumm™, aber es wäre gleichzeitig genug Schöpfungshöhe da um überhaupt vom Urheberrecht betroffen zu sein.

    Nachdem ihm selbst die Amis nicht Recht gegeben haben sollte er sich halt fragen ob er nicht einfach Pech hatte mit seiner Idee…

  4. Wenn sich jemand dein Vertrauen erarbeitet und dir irgendwann gestattet mit seiner teuren Ausrüstung ein Selfie zu machen würdest ihm doch trotzdem auch was husten wenn er das Bild für seine Zwecke vermarkten würde, oder?

    Go Terrorgruppe!

    1. Das ist richtig, allerdings ist man dann halt im aktuellen Fall hier im Bereich der ethischen Frage, in wie weit sich der Affe seines Handelns bewusst war, und ob ein Affe generell ein Urheber sein kann. Versteh mich nicht falsch, ich habe zu dem Fall tatsächlich trotz diverser gelesener Interviews und Artikel keine dezidierte Meinung – ich kann nur Verstehen, dass derjenige, der für das wohl bekannteste Naturfoto der letzten Jahre verantwortlich ist, irgendwie auch davon profitieren mag, wenn andere davon profitieren. Die Sache mit den Selbstauslöser-Fotos bei Wildtierkameras etc. ist ja ähnlich. Der Fotobesitzer macht die Kamera an, alles weitere erledigt das Tier durch seine Bewegung. Und solche Fotos werden reihenweise mit Foto-Awards ausgezeichnet… bzw eben die Menschen, nicht der Schneeleopard, beispielsweise.

  5. Schwieriges Thema. Wäre es wirklich so einfach und genau so, wäre halt jedes via Selbstauslöser geschossene Foto Eigentum der Kamera oder wahlweise des das Bild durch seine Bewegung auslösenden Tieres, auch selbstständig von zB. einer Drohne geschossene Bilder wären automatisch Eigentum der Drohne … man muss ja durchaus auch sehen, dass der Affe das Bild nur machen konnte, weil da ein Typ für teures Geld Ausrüstung gekauft hat, diese um die halbe Welt in den Dschungel getragen und sich dort das Vertrauen der Affen erarbeitet hat. Das alles einfach auszuklammern, halte ich für etwas arg … naiv.

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