Wegen Coronavirus: Konzertverbote in Deutschland, Österreich und der Schweiz

Um die Ausbreitung des Coronavirus in Deutschland zu verlangsamen, haben die Bundesländer im Hinblick auf (Groß-)Veranstaltungen verschiedene Regelungen getroffen. Der Corona-Krisenstab des deutschen Innenministeriums und des Gesundheitsministeriums empfiehlt aktuell die Absage aller öffentlichen und privaten Großveranstaltungen mit mehr als 1000 Teilnehmern. Bislang sind die Regelungen je nach Bundesland jedoch unterschiedlich – hier ein Überblick.

Dieser Beitrag wird laufend aktualisiert. Stand: 15.03.20, 18:30 Uhr

Das gilt in den deutschen Bundesländern

Veranstaltungen über 1000 Personen sind derzeit in ganz Deutschland verboten. In Schleswig-Holstein, Berlin, Hamburg und Köln sind alle öffentlichen Veranstaltungen untersagt. In Nordrhein-Westfalen müssen alle Freizeitaktivitäten und nicht unbedingt notwendige sozialen Kontakte unverzüglich vermieden werden, Bars, Clubs und sonstige Kultur-Locations werden geschlossen.

Mecklenburg-Vorpommern und Thüringen verbietet Veranstaltungen mit mehr als 50 Teilnehmern, diese können nur in begründeten Fällen auf Antrag genehmigt werden. Das Verbot gilt auch für Bars, Clubs, Diskotheken. Rheinland-Pfalz erlaubt keine Veranstaltungen über 75 Personen. Bayern, Baden-Württemberg und Hessen verbieten Veranstaltungen mit mehr als 100 Personen. In Bremen müssen Veranstaltungen mit mehr als 250 Personen beim Ordnungsamt angezeigt werden und bestimmte Auflagen erfüllen. In Niedersachsen stehen mittlerweile alle Veranstaltungen auf dem Prüfstand. Auch für das Saarland prüft das Gesundheitsministerium eine Untersagungsverfügung für Discos, Kinos, Clubs und Tanzveranstaltungen.

Die Landesregierungen von Brandenburg, , Sachsen, Sachsen-Anhalt haben Veranstaltungen mit mehr als 1000 Menschen zum Teil auf unbestimmte Zeit untersagt. Einzelne Städte und Gemeinden haben allerdings bereits Sonderregelungen mit zum Teil strengeren Zahlen erlassen.

Rechtsgrundlage ist in Deutschland § 28 Abs. 1 S. 2 des Gesetzes zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten beim Menschen (Infektionsschutzgesetz). Durch das Verbot soll die Weiterverbreitung des Virus Corona SARS-CoV-2 verhindert oder verzögert werden, Infektionsketten sollen nach Möglichkeit unterbrochen werden.

Konzert abgesagt – Geld zurück!

Bei einer Absage ist der Veranstalter verpflichtet, den Ticketpreis inklusive Vorverkaufsgebühren zurückzuerstatten, da er seiner Leistungspflicht nicht nachkommt. Die Gründe für die Absage sind dabei nicht relevant. Erster Ansprechpartner ist hier die Vorverkaufsstelle, über die das Ticket bezogen wurde – in zweiter Instanz ansonsten der Veranstalter. Aufgrund der zu erwartenden hohen Nachfrage sollte man den zuständigen Instanzen im aktuellen Ausnahmefall Geduld entgegenbringen: Viele Veranstalter arbeiten auch an Ersatzterminen, die in Kürze bekannt gegeben werden. Auch Ersatztermine sind jedoch nur ein Angebot: Wer an dem neuen Termin nicht teilnehmen kann oder will, hat ebenfalls das Recht, sein Ticket zurückzugeben. Als Ausnahmen gelten Veranstaltungen, für die kein konkretes Datum festgelegt wurde.

Die Rückgabe von Tickets nicht abgesagter Veranstaltungen aus persönlicher Ansteckungsangst heraus ist hingegen kein Erstattungsgrund. Tickets der Deutschen Bahn, die wegen abgesagter Veranstaltungen nicht mehr benötigt werden, erstattet die Bahn unter bestimmten Umständen aus Kulanz (hier die Details). Die Bedingungen der Stornierung bei Hotelreservierungen sind von den Konditionen des jeweiligen Anbieters abhängig.

Veranstaltungen im Ausland

In Österreich wurden von der Regierung unterdessen sogar alle Veranstaltungen mit 100 oder mehr Teilnehmern verboten, wenn diese in geschlossenen Räumen stattfinden. Für Veranstaltungen unter freiem Himmel gilt als Grenze die 500-Besucher-Marke.

Bereits Ende Februar wurden in der Schweiz private und öffentliche Großveranstaltungen mit mehr als 1000 Personen untersagt. Das Verbot gilt vorerst bis zum 15. März, kann aber verlängert werden. Die Regelung bezieht sich sowohl auf Veranstaltungen in geschlossenen Räumen als auch unter freiem Himmel.


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