Rammstein: Unterlassungsantrag der Lindemann-Anwälte gegen Shelby Lynn abgewiesen

Das Landgericht Hamburg hat einen Antrag der Anwälte von Till Lindemann auf Erlass einer einstweiligen Verfügung gegen Shelby Lynn zurückgewiesen. Das teilte laut Spiegel das Gericht mit. Die Frau aus Nordirland hatte mit einem Social-Media-Post nach einer RAMMSTEIN-Show in Vilnius den Skandal um die deutsche Band losgetreten. Damals hatte sie behauptet, im Umfeld des Konzerts womöglich betäubt und verletzt worden zu sein – dazu postete sie Bilder von Butergüssen.

Im aktuellen Verfahren vor dem Landgericht Hamburg hatten die Anwälte von Till Lindemann konkret drei Aussagen von Lynn angegriffen. Zwei der beanstandeten Aussagen seien dem Gericht zufolge aber keine Verdachtsäußerungen, sondern wertende Schlussfolgerungen aus ihren Erlebnissen. Lynn habe nicht behauptet zu wissen, „wie ihr die Drogen verabreicht worden seien oder gar wer ihr die Drogen verabreicht habe“, heißt es in der Mitteilung des Gerichts. Die dritte Aussage gehe wiederum gar nicht auf Lynn zurück. Daruaf basierend habe die Kammer den Antrag zurückgewiesen.

Die Anwaltskanzlei von Till Lindemann sieht darin dennoch einen Erfolg: „Auch wenn der Verfügungsantrag unseres Mandanten zurückgewiesen wurde, sprechen die Entscheidungsgründe des Beschlusses zugunsten unseres Mandanten“, heißt es in einer Mitteilung der Kanzlei. „Soweit es dort heißt, Shelby Lynn habe nicht den Verdacht geäußert, unser Mandant habe ihr Drogen in den Drink gemischt, wird klar, dass die gesamte Folgeberichterstattung, die genau diese Verdachtserweckung aufgegriffen hatte, haltlos ist.“

Lynns Anwalt Dr. Jasper Prigge äußert sich zu der Entscheidung wie folgt: „Lindemann ist mit dem Versuch gescheitert, meine Mandantin juristisch zum Schweigen zu bringen. Das ist eine deutliche Niederlage. Das Verfahren ist ein ermutigendes Signal für betroffene Frauen, dass sie keine Angst haben müssen, offen über ihre Erlebnisse zu sprechen. Dass Lindemann es für klug hält, Frauen und zahlreiche Medien mit Anwälten einzuschüchtern, statt sich zu den im Raum stehenden Vorwürfen zu erklären, lässt tief blicken.“

Das Verfahren ist noch nicht rechtskräftig.


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