Rammstein: Presseerklärung der Anwälte von Till Lindemann

Die Anwaltskanzlei Scherz Bergemann Rechtsanwälte, die die Vertretung von Till Lindemann gegenüber den Missbrauchsvorwürfen übernommen hat, hat in einer Presseerklärung die neuesten Entwicklungen dargelegt.

Hier die Presseerklärung im ungekürzten Wortlaut:

„Als Rechtsanwälte von Till Lindemann (siehe hierzu unsere Presseerklärung vom 08.06.2023) informieren wir über die neuesten Entwicklungen:

1.

Die Staatsanwaltschaft in Vilnius (Litauen) hat das durch die Anzeige von Shelby Lynn eingeleitete Ermittlungsverfahren eingestellt und damit die vorangegangene Entscheidung der dortigen Polizei bestätigt. Shelby Lynn hatte behauptet, sie sei anlässlich des Rammstein-Konzerts in Vilnius am 22.05.2023 unter Drogen gesetzt worden. Am nächsten Tag habe sie zahlreiche Hämatome an ihrem Körper festgestellt, die auf eine angebliche körperliche Misshandlung schließen ließen. Diese Fotos hatte Shelby Lynn nebst einem Video über Twitter öffentlich gemacht.

Die Staatsanwaltschaft in Vilnius begründete ihre Einstellungsentscheidung damit, dass man nach Vernehmung eines Zeugen und Analyse von Daten und Dokumenten keine objektiven Tatsachenbeweise für die Aussagen von Shelby Lynn gefunden habe.

2.

Um die Vorwürfe von Frau Lynn weiter aufzuklären, haben wir für unseren Mandanten eigene Untersuchungen veranlasst. So wurde das Institut für Rechtsmedizin der Uniklinik Köln damit beauftragt, die von Frau Lynn veröffentlichten Lichtbilder nebst Videoclip dahingehend auszuwerten, welche Ursachen die dort gezeigten Verletzungen haben können. Insbesondere sollte beurteilt werden, ob die Verletzungen auf eine körperliche Misshandlung zurückgeführt werden könnten. Ausweislich des vom Direktor des Instituts, Herrn Prof. Dr. Markus Rothschild, erstellten Gutachtens legen die Aufnahmen ein Unfallgeschehen ohne Fremdeinwirkung als wahrscheinlichste Ursache nahe. Konkret heißt es in dem Gutachten

„Insgesamt sprechen Morphologie und Lokalisation der dokumentierten Verletzungen eher für ein akzidentielles Geschehen, ohne das eine Fremdeinwirkung von vornherein allein anhand der Befunde völlig ausgeschlossen werden kann. Typisch für eine Fremdeinwirkung sind die Befunde aus rechtsmedizinischer Sicht indes nicht.

In Ergänzung zu dem unter 4.1. vorgetragenen ergeben sich insbesondere keine Hinweise auf sexualisierte Gewalt als Ursache für die bei der Zeugin dokumentierten Verletzungen. Zwar kann auch hier allein anhand der Verletzungsbefunde eine sexuelle Nötigung oder Vergewaltigung nicht ausgeschlossen werden. Umgekehrt fanden sich aber auch keine Hinweise auf eine sexualisierte Gewalt.“

3.

Derweil konnte der von unserem Mandanten mit seiner Strafverteidigung beauftragte Rechtsanwalt Prof. Dr. Björn Gercke Einsicht in die Akte des bei der Staatsanwaltschaft Berlin geführten Ermittlungsverfahrens nehmen. Die Einsichtnahme bestätigte vorangegangene Pressemitteilungen, wonach das Ermittlungsverfahren nicht auf Strafanzeigen vermeintlicher Opfer zurückgeht. Anzeigenerstatter sind unbeteiligte Dritte, die ihre Anzeigen ausschließlich auf Medienberichte und Vorwürfe in den sozialen Netzwerken stützen. Des Weiteren ergab sich aus der Akteneinsicht, dass bislang keine objektiven Beweismittel, die für eine Tatbegehung unseres Mandanten sprechen, vorliegen.

4.

Wie bereits in der Presseerklärung vom 08.06.2023 angekündigt, gehen wir für unseren Mandanten gegen unzulässige Berichterstattung und unwahre Tatsachenbehauptungen in den Medien bzw. in den sozialen Netzwerken vor.

So haben wir u.a. wegen der Berichterstattung im SPIEGEL Nr. 24 vom 10.06.2023 den Erlass einer einstweiligen Verfügung beim Landgericht Hamburg beantragt. Gerügt wird die Verletzung der Intimsphäre unseres Mandanten, die Veröffentlichung und Verbreitung unwahrer Tatsachenbehauptungen sowie eine unzulässige Verdachtsberichterstattung. Mit einer Entscheidung ist in den nächsten Tagen zu rechnen.

Die YouTuberin Kayla Shyx (bürgerlicher Name: Kaya Loska) wurde im Zusammenhang mit ihrem YouTube-Video vom 06.06.2023 abgemahnt. Als Reaktion hierauf gab sie gegenüber unserem Mandanten zu zwei Punkten eine strafbewehrte Unterlassungserklärung ab. Soweit die geforderte Unterlassungserklärung nicht abgegeben wurde, beantragen wir für unseren Mandanten den Erlass einer einstweiligen Verfügung.

In der Schweiz wurde u.a. die Ringier AG wegen der Berichterstattung auf www.blick.ch vom 18.06.2023 (Titel: „Rekrutierte Alena M. auch in Bern Frauen für Lindemann?“) abgemahnt. Nach Abmahnung gab der Verlag gegenüber unserem Mandanten eine umfangreiche strafbewehrte Unterlassungserklärung ab. Der Beitrag kann über die Internetseiten nicht mehr abgerufen werden.“

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